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DIE THEOLOGISCHE SPEKULATION UND DIE TODESSTRAFE. 59

Ungerechtigkeit, ein qualitativ vom nächstuntern kaum zwei
Linien abstehendes Verbrechen durch eine nicht nur quantitativ
viel härtere sondern auch qualitativ ganz andere Strafe auszuzeichnen
. Wenn aber schon der Richter diese Eindämmung der
Todesstrafe auf den Mord ersten Grades theils für unlhunlich,
theils für ungerecht hält, wie viel grösser die Schwierigkeit, die
daraus für den Moralisten erwächst! Er hat ja am objektiven
Thatbestand gar nicht den Halt und Rücken, welchen der Richter
darin findet; dieser objektive Thatbestand ist ihm blosser
Ausgangspunkt, von dem aus er den subjektiven Thatbestand
zu ergründen sucht als das, was einzig der objektiven That
Licht und Schatten, moralischen Werth oder Unwerlh zu gehen
vermag. Wie viel mehr werden ihm, gemessen an diesem Massstab
, die zu Sünden gewordenen Verbrechen durch einander
gehen, wie schwer wird es für ihn, hier oder dort eine Linie
zu ziehen und zu sagen, die Vergehen über der Linie haben
den Tod verdient, die unterhalb nicht. Er versuche es nurt er
arbeitet sich in ein Labyrinth hinein, aus welchem er keinen
Ausweg mehr findet. Bis jetzt aber hat er bloss die vom Gesetz
bestraften Verbrecher vor sich, und schon unter diesen hat er
eine heillose Verwirrung angerichtet, jeder Willkür Thür und
Thor geöffnet. Jetzt muss er sich gar noch fragen: giebt es
nicht vielleicht einzelne, dem Strafgesetz unerreichbare Sünden,
welche vor dem Angesicht des ewigen Richters noch schwerer
wiegen als Mord ? Wir reden hier von der nie zu vergebenden
Sünde gegen den heiligen Geist, welche jedenfalls nicht
Mord war, gar nicht, sondern nennen bloss die Sünde derjenigen
Eltern, welche ihre Kinder wissentlich und willentlich an
Leib und Seele zu Grunde richten, die mit Selbstmord der Verführten
endende Verführung, den Seelenmord, einzelne mit Töd-
tung schliessende Thierquälereien, welche eine viel entsetzlichere
innere Roheit verrathen, als mancher Menschenmord. So lange
solche Scheusale mit Menschenleben, Menschenseelen auf dem
Gewissen frei unter uns herumgehen, kann der Moralist es
unmöglich gutbeissen, wenn, bloss um der Grösse seiner Sünde
willen, einem moralisch viel weniger tief stehenden Mörder


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