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DIB THEOLOGISCHE SPEKULATION UND DIE TODESSTRAFE. 65
in sich zu erzeugen? Alle diese Wahrnehmungen geben wir
als richtig zu, antworten jedoch auf die aus denselben juu Gunsten
der Todesstrafe gezogenen Folgerungen dieses:
1°. Wenn man die Todesstrafe damit rechtfertigen will, dass
sie bessere da, wo die Kerkerhaft diess nicht zu thun vermöge,
so folgt hieraus, dass man die Wohlthal solcher Besserung
nicht bloss dem Mörder zu Theil werdeu lassen, sondern auch
allen übrigen schweren Verbrechern nicht vorenthalten darf,
diess; um so weniger, als erwiesenermassen Diebe wegen der
Verlogenheit ihres Wesens im Durchschnitt schwieriger zu
bekehren sind, als zwar rohere, dafür aber auch, gradere Mörder.
2°. Die Nachtheile, welche von den Verlheidigern der Todesstrafe
den Strafgefangenschaften vorgeworfen werden, sind mit
der Strafhaft gar nicht unzertrennlich verbunden, sondern beschlagen
Mängel bloss in der Einrichtung, Verwaltung, Seelen-
pflege derselben. Diesen Mängeln aber wird nur dann gründlich
abgeholfen, wenn man sich selbst die Hinterthür der Todesstrafe
zuschliesst. Schon bisher sind die Verbesserungen im
Gefängnisswesen, die erhöhten Leistungen dieser Anstalten, die
immer allgemeiner werdende Aufmerksamkeit der Behörden und
des Volkes auf die Art und Weise der Strafvollziehung die gefährlichsten
und in vielen einzelnen Fällen die siegreichen Feinde
der Todesstrafe gewesen. Wird nun die Todesstrafe völlig abgeschafft
, dann richten sich Aller Augen noch ausschliesslicher und
erwartungsvoller auf die Strafgefangenschaften, versetzen diese in
die Notwendigkeit, Ergebnisse zu Tage zu fördern, welche der Gesellschaft
ganz das Gefühl der Sicherheit wieder zu geben vermögen
, welches die Aufhebung der Todesstrafe vielleicht einen Augenblick
erschüttert hat. Es wird sich alsdann von selbst verstehn, dass
die Verbrecher nicht ihrer eigenen Gesellschaft zu überlassen, nicht
durch Spione zu überwachen, als Menschen zu behandeln und nicht
jeden Genusses und jeder Freude, der vielgehöhnlen Musik am
allerwenigsten, zu berauben sind. Wenn aber dennoch Fälle vorkommen
sollten, dass Sträflinge früher, z. B. zur Zeit ihrer
Verurlheilung, aufrichtig gehegte religiöse Gefühle im Verlauf der
Haft verlieren und keine Kraft mehr in sich tragen, sie wieder
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