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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/gotthelf1870/0076
68 DAS GEISTLICHE AMT UND DIE TODESSTRAFE.

der Minderheit, um ihm die. Erlaubniss zu ihrer Abschaffung
zu entreissen. Die mitten im Volke lebenden praktischen Geistlichen
theilen in ihrer ungeheuren Mehrzahl die Vorliebe des
Volkes für dieses Strafmittel. Dies jedoch nicht aus Grausamkeit
, sondern aus Rücksicht auf das Volk und die Wirksamkeit
der Kirche in diesem Volk und aus Rücksicht auch auf den
Verbrecher. Der praktische Geistliche nimmt an, es sei jede
Hinrichtung für das Volk eine Offenbarung von der Macht
der Obrigkeit und noch mehr von der fernhin und sicher treffenden
Gerechtigkeit Gottes. Auch müsse es tief erschüttern
und abschreckend vielleicht sogar bessernd wirken, den Verbrecher
so feierlich und so plötzlich vom Leben zum Tode gebracht
zu sehen. Sodann trete dem Volk bei einem solchen
Anlass die innige Verbindung zwischen Staat und Kirche, weltlicher
und geistlicher Gewalt so recht lebhaft vor die Seele:
der Staat übergiebt den Verbrecher ganz zuletzt noch der
Kirche, damit sie ihm einen Trost gewähre, der dem Staate nicht
zu Gebote steht; Geistliche umgeben den armen Sünder in seinen
letzten Tagen und Stunden, Geistliche begleiten ihn auf seinem
letzten Gang, und einer aus ihrer Mitte hält nach vollbrachter
Hinrichtung die Slandrede an das Volk. Diese letztere selbst
sei ein mächtiger, den Anwesenden unvergesslicher Appel an
die Gnade Gottes als letzten Hort, als einzige Rettung der Menschen
. Endlich nehme das Volk von einer solchen Unglücksstälte
hinweg einen tiefen Eindruck mit heim, hinein in sein einsames
Wohnen und eintöniges Leben; noch lange werde in den Familien
weit umher mit heiliger Scheu von dem grossen Ereigniss berichtet
und dadurch aueh die Jugend von früh an in der Furcht vor
dem Gericht Gottes auferzogen. — Nun tritt auch der Verbrecher
selbst vor die Seele des Geistlichen. Er hat keine klare Vorstellung
weder von dessen Person noch von dessen Verbrechen. Er
selbst lebt ja stille in den einfachen Verhältnissen der Mittelklasse
und kommt daher mit den Verbrechen sowohl in den Höhen
als in den Tiefen der Gesellschaft nur äusserst selten in unmittelbare
Berührung. Im Allgemeinen herzensgut, aber ohne tiefere
Menschenkenntniss scheidet er ein wenig obenhin bloss zwischen


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