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DAS GEISTLICHE AMT UND DIE TODESSTRAFE.
Menschen noch zu richten. Einen nachhaltigen Eindruck lässt eine
Hinrichtung aber immerhin im Landmann zurück, und während
hier und dort unter der Versammlung die blutige That der
Obrigkeit in eimen werdenden Verbrecher Blutgier, kühnen
Trotz, Hass gegen Gesetz und Gericht wachruft, erfüllt die
Hinrichtung den Landmann mit einem liefen Abscheu vor der
Sünde, d.h. vor den grossen Sünden, welche die Obrigkeit straft.
Innerhalb dieses Kreises und in seinem Herzen ist er um nichts
sittlicher geworden; immer noch gilt ihm alles für erlaubt,
was die Obrigkeit nicht straft, immer noch wird er mehr
durch die Furcht als die Liebe regiert und gilt ihm höher als das
Evangelium das Gesetz, und dieses Gesetz ist das Strafgesetz.
Alle diese Wahrnehmungen muss ein klarblickender Geistlicher
auf dem schweren Weg vom Gefängniss bis auf's Schaffet
machen. Noch ruft er dem armen Sünder ein paar Worte
zu, schliesst die Augen, während der Streich fällt, hält sodann
mit weittragender Stimme, aber gepresslem Herzen seine Standrede
und kehrt zum Tode müde heim in sein Pfarrhaus. Unterwegs
in den Wirlhshäusern wilder Lärm, Gelächter, Streit,
am Tage darauf in der Zeitung die Erzählung von einer blutigen
Schlägerei keine Stunde vom SchafFol, von Kindern, die
unter sich Hinrichtung gespielt haben, von Roheiten der Henkersknechte
, von allerlei Aberglauben, gelrieben mit dem Blute
oder mit Körperlheilen dessen, der nun ausgelitten hal, in seinem
Amt noch lange das Gefühl, dass das Volk, aufgeregt durch
das blutige Schauspiel, für das einfach erbauende Golleswort
allen Sinn verloren hat, vor seinem wachen wie vor seinem
schlafenden Auge jene Gestalt, in seiner Gemeinde eine Familie
in unauslöschliche Schande gestürzt, heimathlos in ihrer eignen
Heimath. Ein Begräbniss — der Knabe eines hingerichteten
Brandstifters. Er liegt in U____ Er starb an gebrochenem
Herzen.
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