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ANMERKUNGEN.

1) Dr. J. T. Beck, Professor in Tübingen, in seiner an Estomihi 1865
gehaltenen Rede »Ueber die göttliche Liebe in Jesu Leiden."

J) G. Kemmler: die Berechtigung der Todestrafe, Tübingen 1868, Seite
55 ff., woselbt (Seite 67 ganz unten) auch Beck's Ausspruch zu lesen ist.

3) K. H. Graf: Die geschichtlichen Bücher des alten Testaments. Leipzig
1866. Ein bahnbrechendes Buch, dessen erste Abtheilung (Die Bestandteile
der geschichtlichen Bücher von Gen. 1 bis. II Reg. XXV) hier
verwerthet worden ist.

4) Es ist nicht unmöglich, wiewohl uns nicht wahrscheinlich, dass der
Elohist früher schrieb, zu einer Zeit, wo die Blutrache im Volk noch
tiefe Wurzeln hatte, allein hiedurch wird die Hauptsache — dass Genesis IX:
6 auf die Blutrache und nur auf diese geht — nicht angetastet.

5) Hausrath's neutestamentliche Zeitgeschichte. Band I, Seite 117—133
im Allgemeinen, und im Besondern Dr. K. Kohler (Israelit): Die Bibel und
die Todesstrafe, Leipzig, Seite 41.

6) Dr. Imm. Stockmeyer: Ueber die Antithesen in Matth. V: 21—48, im
Kirchenblatt für die reformirte Schweiz, Jahrgang 1868. Nro. 2 und 3, und zu
ihm stehen die Kirchenväter, die katholischen, socinianischen und arminiani-
schen Ausleger und unter den neuern Exegeten Neander, Bleek und Weiss.

7) Allerdings ist schon früher Ketzerblut geflossen. Mit Friscillianns hat
im Jahr 385 die christliche Kirche ihre Selbstzerfleischung begonnen. Doch
besteht ein grosser Unterschied zwischen jenen frühern, mehr vereinzelt
auftretenden Ketzertödtungen und dem Kampf der Kirche mit der volkstümlich
gewordenen Ketzerei. Jene erstem waren fast ausschliesslich Staatssache
, politische Rücksichten die entscheidenden, und die Kirche schaute
mehr oder minder widerwillig zu. Als Priscillianus mit den Seinen hingerichtet
worden war, erhoben sich die Bischöfe Ambrosius und Martinus


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