Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., DA 12/3636
Harnack, Adolf von
Zur Quellenkritik der Geschichte des Gnosticismus: Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doctorwürde in der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig
Leipzig, [1873]
Seite: 10
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Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



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— 10 —

dann die strikte Angabe xui vvv elat nveg an ixs/vov tovto
ofjLoloybvviEQ, zu der man das kurz vorhergegangene bestimmte
„oidqßav1- vergleichen kann und die wiederum, wie oben bei
Simon, jeglichen Verdacht des blossen Urtheilen's nach Hören -
Sagen ausschliesst. Justin hat vielmehr in Saniarien, das er
ja kennen muss, sich selbst vom Thatbcstande überzeugen
können.

Hieran reiht sicli nun Marcion. Je wichtiger hier gerade
die Nennung dieses Namens ist, desto mehr kommt es darauf
an, richtig den Zusammenhang zu erkennen, in welchen Marcion
hineingestellt wird Wenn Justin mit den Worten beginnt
Mc/.yyucova dt nvu llovrixui^ og xul vvv tri kaxl Öiöaayjjjv, so
ist klar, dass zunächst von einer zeitlichen Entgegenstellung des
Marcion anderen hier nicht genannten Gnostikern gegenüber,
etwa dem Valentin, Basilides etc. nicht die Rede sein kann.
Hat man also gemeint, dass mit dem aul vvv tri Marcion als
jüngerer G-nostiker einer Reihe anderer gegenüber, hier hervorgehoben
werde, so ist das eine gänzlich unbegründete Voraussetzung
*), vielmehr lehrt der Context, dass die Betonung des
og %ul vvv xrl. hervorgerufen ist durch die unmittelbar vorhergegangene
Aeusserung, dass von den Schülern des Menander
noch etliche leben. Während also Justin bei Simon und
Menander zu berichten hat, dass ihre Schüler noch eben ihre
Lehre fortpflanzen, indem selbstverständlicher Weise diese
nicht mehr leben, will er demgegenüber bei Marcion hervorheben
, dass dieser selbst noch wirke. Allerdings könnte nun

*) Diese Ansicht wird von Pearsonus zu Clemens Alex, ström. VII.,. IT
(siehe bei J. G. Migne, Patrol. curs. compl. Tom. IX) folgendermassen vertreten
: ,,Justicus Valentinianorum et Basilidianorüm meminit, dictos eos
a nominibus haeresiarcharum docet: immo vero „y.aL daw t'V Tjfiöiv",
inquit „dno ttqoqwvvftlaq töiv dvSgoiv e£ ovniQ exäffxij ö^Öayrj v.ai yvo')/.itj
?/o$aTo." Solum Marcionem memorat, quasi adhuc in vivis, cum ipse
scriberet, et postquam contra omnes haereses scripsisset. An eum
tantummodo in vivis tunc fuisse noniinasset, si eodem tempore Basilides
et Valentinus non tantum vixissent, sed etiam juvenes et in florenti adhuc
aetate fuissent ?" Aber auch Lipsius interpretirt unsere Stelle ähnlich
, wenigstens lässt sich seine Argumentation a. a. 0. S. 57 nicht
anders verstehen. —


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