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Betonung' des xul vvv tri larc diduoxcov klingt doch nicht als
eine Verweisung an Etwas, was allen bekannt ist, ja es bleibt
die Hervorhebung dieses Umstandes schwer begreiflich, wenn
Marcion eben unter den Augen der Leser sein Wesen triebe.
Die Einwendung, die man hier machen könnte, dass seit der
Wirkungszeit Marcion's in Rom vielleicht schon eine so lange
Zeit verstrichen sei, dass sie den Augen der Römer entschwunden
und ihnen die weiteren Schicksale des Mannes aus dem Gesichtskreis
gerückt seien, verbietet sich hier durch den Hinweis
auf eine doppelte Thatsache. Erstens nämlich ist es uns gänzlich
unbekannt, dass Marcion jemals wieder, nachdem er einmal
nach Rom gekommen, das Centrum seiner Wirksamkeit anderswohin
verlegt habe, sodann aber — mag man nun über das
genauere Datum der Abfassung der justinischen Apologie streiten
— soviel ist jedenfalls gewiss, dass dasselbe unter keinen Umständen
sehr weit von der Zeit der Üebersiedelung Marcion's
nach Rom getrennt werden darf. — Nach alledem scheint es
wahrscheinlicher zu sein, dass Justin den Römern gegenüber
von Marcion als von einem Unbekannten spricht, was sich nur
s o ausreichend erklärt, dass Marcion zur Zeit, in welcher Justin
seine Apologie verfasste, noch nicht nach Rom übergesiedelt
war. Wie man diese uns im hohen Grade wahrscheinliche
Thatsache dann weiter benutzen will, ob man deshalb die Ankunftszeit
Marcion's nach Rom hinauf- oder hinabrücken zu
müssen meint, kann uns hier gleichgültig sein*). Es wird
aber diese unsere Beobachtung noch von einer anderen Seite
her gestützt. So kurz nämlich das System Marcion's von
Justin geschildert wird, so bietet es doch insofern Anhaltspunkte
genug, als wir sagen können , die Grundlehren, wie, Justin sie
dem Marcion zuschreibt, stimmen genau überein mit dem ursprünglichen
und genuinen Lehrsystem des Marcion, welches
wir gewinnen, wenn wir kritisch die Angaben der späteren
Kirchenväter auf die älteste Gestaltung der marcionitischen
*) C4anz ungenügend und haltlos ist, was Keim, Leben Jesu von
Nazara Bd. I, S. 138 Anmerk. 2 auf Grund unserer Stelle über die Abfassungszeit
der just, Apologie auseinandersetzt.
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