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Tierabzurücken*). Sind wir so jedenfalls gezwungen, aus inneren
Gründen an der Stelle im Justin Marcioniten zu verstehen, so
ist freilich nicht zu verschweigen, dass die Form Mctfjxiuvoi
sprachlich nur auf Anhänger des Marcus gedeutet werden kann.
Es wird hier also entweder ein Flüchtigkeitsfehler des Justin
selbst anzunehmen sein, oder, was wahrscheinlicher ist, schon
die frühesten Abschreiber haben, bewogen durch die gleich
darauf folgenden Formen auf tecvoi des Gleichklangs wegen
auch diese so gebildet; denn davon kann man sich doch nur
schwer überreden, dass die Marcioniten wirklich in einer schlecht
verkürzten Form sollten MctQxtavoi genannt worden sein. —
Die grösste Schwierigkeit macht endlich die Stelle bei Tertul-
lian; aber da dieselbe nur auf Grund einer Quellenkritik des
Tertullian auf seine Ketzernachrichten hin richtig gelöst
werden kann, so verschieben wir unsere Untersuchung hier auf
cap. II. § 3.
Nach den obigen Auseinandersetzungen ist klar, dass Justin
eine Reihenfolge: „Marcioniten, Valentinianer, Basilidianer, Sa-
tornilianer' c. 35 erwähnt. Durch die doppelte Erwähnung des
Marcion, einmal am Schluss der Reihenfolge; Simon, Menander,
Marcion, sodann am Anfang unserer Nomenclatur hier, ist es
uns ermöglicht beide Reihenfolgen zu combiniren und es er-
giebt sich uns mit grosser Wahrscheinlichkeit, dass das ovv-
ruyiia xara ttugwv uiq iaerov die Ketzereien in der
Ordnung: Simon, Menander, Marcion, Valentin,
Basi 1 ides, Satorni 1 enthalten hat. Es ist allerdings
auf Grund des bisher Beigebrachten noch zuzugestehen, dass
möglicherweise nur ein unerklärliches Ungefähr Justin an der
zweiten Stelle gerade diese Reihenfolge hat aussprechen lassen,
soviel aber steht fest: Will man a us den j ustinisch en
Angaben über die Gnosis überhaupt auf die Ge-
*) Vergl. Lipsius a. a. 0. S. 09. Am weitesten ist hier Uhlhorn, die
Homilieen und Recognitionen des Clemens Romanus. Göttingen 1854
S. 289 f. gegangen. Er leugnet, dass Valentin selbst schon damals aufgetreten
sei, als Justin seine erste Apologie schrieb. In wie weit dem
beizupflichten ist, darüber siehe später.
Harnack, Gnosticismus. 3
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