Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., DA 12/3636
Harnack, Adolf von
Zur Quellenkritik der Geschichte des Gnosticismus: Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doctorwürde in der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig
Leipzig, [1873]
Seite: 43
(PDF, 19 MB)
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Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



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43 —

Vorreden) alle Ketzereien je nach ihrer Bedeutung widerlegt
werden und vornehmlieh das marcionitische System einer eingehenden
Kritik unterzogen wird, häufig genug freilich so, dass
die Adresse, an die speciell die Kritik geht, nicht genannt
wird, sondern dazu ergänzt werden muss. — Es kann demnach
kein Zweifel darüber bestehen, dass eine Bekämpfung aller
Häresieen von Anfang an im Plane des Irenaus lag und dass
die Vorrede zum ersten Buch, die allerdings von Valentinianern
allein handelt, sich aus dem Eindruck erklärt, den ja unstreitig
das valentinianische System auf Irenaus gemacht hat.

Ad 2) Die hier von Lipsius gemachte Beobachtung dürfte
sich bestätigen. Der Unterschied in Sprache, Behandlungsweise,
Colorit etc., welcher den Abschnitt It 22, 2—27, 4 entschieden
gegenüber I, 1—21, 1, aber auch I, 28—31, 4 auszeichnet,
erklärt sich allerdings so am besten, dass für jene dort behandelten
Ketzereien dein Irenaus im Ganzen und Grossen nicht
persönliche Erfahrungen oder Nachrichten aus erster Hand zu
Gebote standen, sondern er für die Darstellung derselben auf
Secundärquellen angewiesen war. Andrerseits aber werden wir
voruftheilsfrei betrachtend noch durch nichts in den Stand gesetzt
, eine zusammenhängende, einheitliche, ältere Quelle bestimmt
annehmen zu dürfen.

Ad 3) Hiermit kommen wir nun zur Spitze des Beweises
von Lipsius. Es ist selbstverständlich, dass wir bei der Kritik
desselben unsere aus Justin selbst und Hegesipp gewonnenen
Resultate -nicht zum Maasstab nehmen dürfen, sondern unabhängig
von diesen den Thatbestand zu beurtheilen haben, da
ja möglicherweise — wenn auch nicht wahrscheinlich — eine
Quellenkritik des Irenaus unsere dort gewonnene Ergebnisse
modificiren könnte. Die Beweise, die Lipsius dafür beibringt,
dass der Abschnitt I 22, 2—27, 4 dem justinischen Syntagma
entnommen sei, sind folgende: a) Soll an der Stelle e. 27, 1
Hyginus als der neunte römische Bischof gezählt sein, während
Irenäus ihn sonst constant als den achten zähle. Diese
Zählung c. 27, 1 erkläre sich nur so, „dass Irenäus die Angabe
einfach in seiner Quelle vorfand und dieser arglos nach-


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