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über das von den Acta gebotene Factum hinaus
noch keine Spur vorhanden ist.
II. ) Men ander.
Ueber Menander berichtet Tertullian De resurr. 5, dass
nach seiner Lehre der Körper eine operatio angeloruni sei;
weiter gehen seine Angaben de anima 50; dort heisst es,
Menander habe gelehrt, mortem ad suos non modo non perti-
nere, verum nec pervenire. In hoc scilicet se a superna et
arcana potestate legatum, ut immortales et incorruptibiles et
statim resurrectionis conipotes fiant, qui baptisma ejus induerint.
Diese Angaben haben an Irenaeus I. 23, 5 wiederum ihre Parallelen
; denn alle jene drei Sätze, die wir diesen Bemerkungen
Tertullian's entnehmen können: 1) dass Menander sich nicht
selbst für den höchsten Gott, sondern für dessen Gesandten
ausgegeben; 2) dass er die Welt von Engeln geschaffen sein
lässt; 3) dass er den Seinigen Unsterblichkeit verheisst, — finden
sich bei Irenaus. Aber auch hier wieder ist die Annahme einer
directen Abhängigkeit Tertullian's von diesem nicht ausreichend;
denn gerade im Einzelnen finden sich Differenzen selbst da. wo
die gleiche Ausführung eines untergeordneten Gedankens einer
solchen Annahme günstig zu sein scheint. (Tertullian legatus
a superna et arcana potestate: Irenaeus: missus ab invisibili-
bus). So hat auch hier die Annahme einer gemeinsamen
Quelle, die in Justin's Syntagma zu suchen ist, die meiste
Wahrscheinlichkeit: eine Annahme, die dadurch gestützt wird,
dass wenigstens das Theologumenon der Unsterblichkeitsver-
heissung auch Justin Apolog. I, 26 dem Menander zuspricht.
III. Karpokras.
De anima 23 sagt Tertullian: Sed et Carpocrates tantun-
dem sibi de superioribus vindicat, ut discipuli ejus animas suas
jam et Christo, nedum apostolis, et peraequent et cum volunt
praeferant, quas proinde de sublimi virtnte conceperint, despec-
trice mundi potentium principatuum. Hier ist Irenaeus I, 25, 2
eine sachlich vollkommen gleiche Parallele und man bemerke
auch die Uebereinstimmungen im Einzelnen bei Verschiedenheit
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