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irre geworden sei (S. 319), oder dass er ihn feindselig ignorire
(S. 343). Ist doch, um nur ein treffendes Beispiel anzuführen,
in der Apologie des Tatian mit Sicherheit kaum ein Citat aus
Paulus anzuführen, jedenfalls keines aus der Apostelgeschichte;
aber wie sehr man irren würde, wollte man daraus auf feindseliges
Ignoriren schliessen, lehren die Fragmente Tatian's selbst.
Auch die vielangezogene Stelle Apol. I, 39 (Vgl. auch 49)
scheint uns nur ungenügende Anhaltspunkte darzubieten für
die Schlüsse, die man auf Grund derselben gezogen. "Wenigstens
kann ich nicht finden, dass Justin hier anders spräche,
als es z. B. Tertullian De Praescript. haeret. c. 20 thut: auch
Tertüllian redet an jener Stelle durchaus nur von den Uraposteln
als den gottgesetzten Autoritäten. Darnach scheint es noch immer
das Nächstliegende zu sein, anzunehmen, dass der Zweck,
den Justin in jenen Schriften verfolgte, die Anrufung der
Autorität des Paulus entweder unnöthig — so in den Apologieen
— oder unrathsam — so in dem Dialog — gemacht hat. (So
auch Semisch, Justin der Märtyrer II, 339; Ritsehl, Altkath.
K. S. 309. Böhringer, die Kirchengeschichte der drei ersten
Jahrb. I. Hälfte 1864. S. 253 ff.)
Zu den Parallelen zwischen Justins Apologie und der
Apostelgeschichte kann man übrigens noch die übersehene Stelle
Apol. I, 10 (Act. 17, 25) fügen:
Acta. Justin.
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IV. Zu dem Namen Gnostiker.
Dass der Name Gnostiker zuerst den ophitischen Parteien
gegolten hat oder vielmehr von ihnen zuerst in Anspruch
genommen worden ist, darin hat Lipsius sicherlich Recht. Nur
dass von Anfang an, sobald sie auftraten, die Systeme eines
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