Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 67
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CARL VL

CARL JOHANN. 67

Carl VI. , deutscher
Kaiser, verbot im Jahre
1738 in den österreichischen
Niederlanden und
in Flandern die maureri-
sehen Versammlungen auf's
Strengste und verbannte
diejenigen Freimaurer aus
dem Lande, welche nur
eines einzigenFehltrittS' gegen
dieses sein Verbot überführt
werden konnten. "

Carl XIII., Konig von
Schweden, nachdem sein
Neffe, Güstau IV., im Jahre
1809 der Krone entsagt
hatte; vor seiner Thronbesteigung
Herzog von Süder*
mannlandf geb. am 7* Oct.
1748 nnd gest. am 5«. Febr.
1818- — Er war stets ein
sehr eifriges und thätiges
Mitglied des Freimaurerhundes
, in welchen er frühzeitig
aufgenommen worden
war. ' Als Mitglied der
höhern Grade von der strio-
ten Observanz trug er den
Ordensnamen: JEques a Sole
vivificante. Im Jahre 1780
wurde er zum Grofsmeister
der Brüderschaft in Schweden
ernannt; welche Würde
er bis 181.1 bekleidete,
wo er sie an den damaligen
Kronprinzen- Carl Johann
abtrat und für die Freimaurer
seines Reichs einen öffentlichen
Ritterorden stiftete
. Siehe Carl's XJIL
Orden und Boheman.

Carl's XIII. Orden;
«in öffentlicher Ritterorden

in Schweden, von dem Könige
Carl XIII. am 27. Mai
1811 gestiftet, „um ce (wie
in der Constitutionsacte
wörtlich steht) ^, die Tugenden
zu ehren i die von
keinem Gesetze vorgeschrieben
sind und selten zur AcJim
iung des Puhlicums hervorgerufen
werden". Den Statuten
dieses Ordens *) zufolge
, kann er nur Freimaurern
ertheilt werden, und
ist aus dem Grunde als
höchster Grad der schwedischen
Freimaurerei zu
betrachten. Der regierende
König ist jederzeit der
Ordens-Meister; und aufs
er den königlichen Prinzen
kann der Orden nur
aus sieben und zwanzig
weltlichen und drei geistlichen
Mitgliedern bestehen
.

Carl JoiiANir, König
von Schweden, geb. am
24. Juny 1763 Pau in

*) [Diese Statuten stehen*
nebst der beigefügten Abbildung
des Ordenskreuzes,
unter andern a) in den
»»geograph.Ephemeriden",
37> St. 3, (1812, in
gr. 8;„) Seiten 348—357;
B) in dem altenbnrger
„neuen Journale für Freimaurerei
B. l, Heft 1/
(1812, in ß.), S. 127—141»
und c) französisch in den

* „Acta Latomorum u, (paT
Thory).,' T. II, p. 61 — 67,
abgediuclit.j

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