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88 CORPORATION.
CORPORATION
t
telalters antreffen, dafs sie,
aufs er den ei&entlichen
Zunftgenossen QMason$~)^
noch zu Genossen aufgenommene
Nichtm aurer (ac-
* * *
cepted Masons} hatten,
fand schon hei den ■ Tornesch
en Zünften statt. Da
ah er diese Berechtigung
vielmals zum Deckmantel«
politischer Clubbs oder
verbotener Religiongesell-
schafton gebraucht wurde,
so suchten es die Kaiser
möglichst zu verhindern u.
zu erschweren, dafs Personen
, welche eigentlich das
Gewer jk eines Collegium
nicht trieben, in ein solches
aufgenommen werden
könnten. Auch bestimmten
, wenigstens in Ansehung
einiger Collegien,
Staatsgesetze die Anzahl
der Mitglieder eines einzel-'
nen Collegium/' — —■■ „Je
näher die Zeit dem Untergange
des weströmischen
Reiches kam, desto mehr
Privilegien und Jmmuni-»
taten erhielten die ünent-
hehrlichen Collegia."
^. ±39ß „Die Collegien>
hielten ihre Versammlungen
in abgesonderten Sälen
, oder auch in eigenen
Häusern. Oft hatten sie
auch ihren Sitz in Seiten^
gemäehern oder doch in der
Nahe der Tempel, welche
den Gottheiten gewidmet
waren , die sie vorzüglich
verehrten , mit deren Prije-
stern sie in Verbindung
standen, o<ier hei welchen
sie als Bauleute, oder zur
Lieferung der zum Opfer
nöthigen Dinge., angestellt
waren. Doch finden sich
auch Collegia, die in Privathäusern
und an anderen
Orten zusammenkamen,—>
Die meisten Collegien hat»
ten eigene Schulen (scholas),.
worin sie eigentlich den
Lehrlingen und den unter*
geordneten Arbeitern Unterricht
ertheilten, . aber
auch wahrscheinlich über
die auszuführenden Arbeit
ten und deren Vertheilung
sich berathschlagtenj kurz,
deren. B es chaffenhei t im
Wesentlichen mit den in
der Yorker Gönstitution er?
wähnten jfcogen (lodges, lo-
giay collegia) der Baucor-
porationen genau übereinstimmt
« cc
Noch befindet sich eben~<
daselbst, S. 376—380, eine
kurze ,, Abhandlung aus
dem ,, NewLaw-D ictiok
nary" " (London 1772).
über den Begriff von Cor-
poration nach englischem
bürgerlichem Rechte.; mi%
Anmerkk., Welche die we*
sentliche Beziehung dieses
Gegenstandes auf die Ge*
schichte d er Fr ei m aur erhrü*
derschaft darthun.vc Jener
Begriff wird von-dem engli'
s chenRechts gelehrten sohe~
stimmt; ,r Corporation, ist
eine politische, in einen
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