Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-1
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (A bis G)
Seite: 250
(PDF, 112 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Freimaurer-Literatur

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0257
250 FRANKFURT a. M,

FRANKLIN.

[Aufser den Leiden vereinigten
dortigen Logen;
zur Einigheit und Sokrates
zur Standhaftigkeit , wurd'e
am 12- Juni 1808 daselbst
die aus israelitischen Glaubensgenossen
bestehende
Loge zur aufgehenden Morgenrot
he von der Loge; les
amisreunis, zuMaynz, unter
der Autorität des Grand
Orient de France gestiftet.
Diese erhielt später ein
neues, von dem londoner
Grofsmeister August Friedrich
, Herzoge von Sussex
tmter'm 30- April 1817 ausgestelltes
Constitutionpa-
tent, welches die Brr. Dr.
Karl Leopold Goldschmidt,
Siegmund Geisenheimer und
Johann Germn als die ersten
Logenmeister und Aufseher
einsetzte. In einem
besondern Schreiben des
englischen Grofsmeisters
ward den Mitgliedern dieser
Loge dabei zuerkennen
gegeben; „ clafs ihnen als
Freimaurern, die derGrofs-
loge von England angehören
und unter ihrer Autorität
arbeiten, alle Streitigkeiten
über politische
und religiöse Gegenstände
(aU'JTopics of political orreli-
gious discussion) streng untersagt
seyen," und hinzugesetzt
; „Indem wir uns
mit unterwürfiger Hingebung
vor dem grofsen Bau-/
meister des Weltalls beugen
, -— indem wir fest auf

sein Wort vertrauen und
den Vorschriften des göttlichen
Gesetzes gehorchen,
— schliefsen wir Niemanden
wegen seiner Religion
oder wegen seiner Weise,
Gott zu perehren, diese mag
auch sein, von welcher Art
sie will, pon unsrem Orden
aus. *) Es mufs also jeder
Gegenstand, welcher Streit
veranlassen kann , u (in
den Logenversammlungen)
„streng untersagt seyn und
das göttliche Gesetzbuch
zum Leitstern unsres Betragens
dienen. Als Mitglieder
der bürgerlichen
Gesellschaft müssen wir
uns friedlich betragen und
uns jeder gesetzlichen Gewalt
unterwerfen, in keiner
Hinsicht aber innerhalb
unserer Logen politische
Erörterungen irgend
einer Art zulassen/'-—vgl,
Mofsdorps Mittheilungen, *4
S. 1.85 ff. u. S. 202!]

Franklin (Benjamin),
geb. in Boston am 17. Januar
1706 ? gest. daselbst
am 17. April 1790, jener

*) Hört, hört, Ihr, Grofs-
beamte und Logenbeamte
deutscher Zunge ! Diefs
sind die wahren Grundsätze
der reinen Masonei,
rerm öge deren aber freilich
alle Beziehungen in den Gebrauchen
auf das Christenthum
vermieden werden
sollten. ,

Anm. d. Herausg*


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1822/0257