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FREIMAURER.
FREIMAURER. 263
heit hatten zu erfassen. ~
Im Allgemeinen aber wird
Ihnen zur vorzüglichen
Beachtung empfohlen, Ihre
Müsse der Erforschung der
freien Künste zu widmen,*)
der Wissenschaft in den
Werken berühmter Meister
nachzuspüren, und in der
Untersuchungunsrer Bundlehre
fortzuschreiten vermittelst
der Unterhaltung
mit wohlbelehrtenBrüdern,
die ebenso bereitwillig
seyn werden, Ihnen Unterricht
zu ertheilen, als
Sie es immer seyn können,
denselben zu empfangen,"
,,Seyn Sie, schliefs-
lich, unseren Constitutionen
treuergeben; und halten
Sie mit Kraft auf die
Vorrechte, welche Sie, als
*) Zu dieser Stelle macht
Krause („KU., " B» 1 der
neuen Aufl., Abtli. 2, S.
162,) die Anmerkung: „Es
ist erfreulich» dafs die Brüder
des NE. Systems ihren
Genossen das Studium der
Wissenschaft und Kunst
zur Pflicht mache«.; denn,
Dieses ist zu der allgemein*
und reinmenschlichen Bildung
wesentlich, welche
die Maurerei, ihrer innersten
Wesenheit nach, be«
absichtigt. Den eigentli*
chen Baukünstlem war
vielseitige Wissenschaft
und Kunstbildung%mßau^
kunst,— den Genassendes
* Menschheitbundes ist sie
zur Lebenskunst nötlüg.**
Anm. d* Herausg*
einen Maurer, vor den
übrigen Mitgliedern des
gemeinen Wesens (oommu-
nity) auszeichnen und Ihren
Werth (consequence)
unter den Brüdern bestimmen
sollen! Wenn Sie im
Kreise Ihrer Bekanntschaft
einen Mann finden, der,
in den Orden eingeweiht zu
werden, wünschet, so sehen
Sie ganz besonders darauf,
dafs Sie ihn nicht eher zur
Aufnahme anmelden, als
bis Sie überzeugt sind, er
werde sich nach unseren
Einrichtungen bequemen;
damit der Werth der Ma-
sonei durch die Schwierigkeit
, zu ihrem Besitze zu
gelangen, erhöhet , die
Ehre und das Ansehen der
Anstalt auf den festesten
Grand gegründet und der
übrige Theil der Menschen
(the world at large)von ihrem
wohlthätigen Einflufso
überzeugt werde."
Man vergleiche hiermit
die alten Pflichten oder
Grundgesetze der Zunft (old
Charges), sowie sie das NE,.
Grofsmeisterthujn für die
besondern Zwecke seiner
Grofsloge umgestaltet hat,
(s. unten Gesetze!) mit
welchen die Vorschriften
in der soeben mitgetheilten
Anrede im Wesentlichen,
übereinstimmen.}
. »"....... 1.....■v,"'*""?"P."1
[Auch in Deutschland^
gab es früher Hutchinsons»
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