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3W FREIMAUREREI etc: FREIMAUREREI etc.
Wirksamkeit, ihres unvollkommenen
Zustandes und
ihrer so vielseitigen Verir-
rungen." *)
Was der eigentlichen
Freimaurerei zum Grunde
liegt/' fährt Br. v. W. fort,
,,ist die'Kenntnifs von sichtbaren
und von hörbarenSym^
holen, von geheimen Gebräuchen
und von gesellschaftlichen
Einrichtungen,
welche anfangs durch Tradition
fortgepflanzt wurden
und nachher in geschriebenen
, ja, in gedruckten Ritualen
, Catechismen , Verordnungen
und Gesetzbüchern
ausgedrückt worden.
sind, und zu deren Kennt-
nifs jeder wifsbegierige Profane
, ohne in den Orden
sich aufnehmen zu lassen
, ziemlich gut gelangen
kann« " —
So ist es allerdings; nun
aber behauptet Br. v.W. weiter
; ,, Die Erklärung des
symbolischen Wissens, welches
das Corpus der Freimaurerei
ausmacht, oder
die reine scientifische Frei*-
maurerei, ist nirgends gegeben
; Jeder soll sie suchen
und alsdann practisch anwenden
* — Die Erklärungen
, welche in Ritualen und
*) Vgl.die„Kttiisturkunden,"
neue Aufl., B. l , Abth. i,
Vorbericht, S.XXf, dann
Abth. 2f S. 164, Anm., S.355
und S. 330— 332!
Anmerh. den ffermisg*
Catechismen vorkommen,
sind als Meinungeji der
Schriftgelehrten zu betrachten
, welche wafir, aber auch
falsch, seyn können, zumal
sie dunkler zu seyn pflegen,
als das zu Erklärende selbst.
— Da nun in der Freimaurerei
gar keine Doctrin exi-
stirt; und da sich in ihr
Nichts aufweisen läfst, wodurch
sie ausdrücklich bestimmte
: welche Deutung
der Symbolik gemacht werden
solle; so wären schon
dadurch alle Meinungen von
jedem speciellen Gegenstande
derselben widerlegt."
Hierbei macht Br. Krame
die sehr richtige Bemerkung
: „Diese, in der Brüderschaft
weit verbreitete,
Meinung bedarf wesentlicher
Berichtigung. Schon
Fefsler hat einleuchtend gezeigt
, dafs die alten Grundgesetze
(old Chargen), besonders
das erste, sodann die
den maurerischen Hauptsymbolen
in dem sogenann-
tenEehrUngscatechismusoÄ&x
Aufnahmefragstüche ausdrücklich
beigefügten deuU
liehen und urbildlichen Erklärungen
Dasjenige ausser
allen Zweifel setzen, was
geschichtlich, und dem
Grundgesetze des Vereines
fem als, als Wesenheit der
'reimaurerei und der Frei-
'maurerbrüderschaft angenommen
werden müsse. —*
Zur Bestätigung dieser Fefs-
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