Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 38
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33 HELDMANN

HELDMÄNN

,,Mit Ausführlichkeit behandelt
.//", die Baucorporationen
der Römer und die Baubrüderschaften
des Mittelalters und
stellt ilire Geschichte und ihr
Wirken dar. Macht dieses Buch
keine Ansprüche auf neue Entdeckungen
, indem dabei vorzüglich
Krauses Werk: ,,die 5
altesteuKunsturkun den der Freimaurerbrüderschaft
, " benutzt
und aus ihnen das Meiste entlehnt
ist, so finden wir doch
liier zuerst einen Abdruck der
Statuten der deutschen Bauvex-
eine, die alte strasbnrger Ordnung
der Steinmetzen* vom J.
1459» UU(^ spätem Artikel
der Steinmetzbrüderschaft vom
J. 1565, *) Die dritte von IL
bekannt gemachte Urkunde, aus
Cöln, v. J. I55i5 , gehart zwar
nicht hierher: sie ist jedoch zu
erwähnen, als 'einer genauem
JPrüfung bedürfend, da in ihre
Jlechtheit manche Zweifel zu setzen
sind ,. die zu entwickeln
liier nicht der Ort ist."

Über die Aiitbenticitat der
jmi'erwälmten 3 Urkunden
findet der Beurtheiler 1P. p.
Nichts zu erinnern und sagt
gegen das Ende seiner Anzeige
über die dritte Folgendes
* —

*) >,D|e erste Urkunde ist nur geschrieben
vorhanden, die izweite
in dem angeführten Jahre gedruckt
erschienen. Eine vor einigen
Jahren aus Strasburg erhaltene
Abschrift der älteren
Ordnung v. J. 1459 ist von mir,
längst vor Erscheinung des Held-
manri'schen Buches, Herrn Dr.
Krause 7 zur Bekanntmachungin
der neuen Ausgabe seines Werkes
f) mitgetheilt worden."

Arim. des Urs. Stieglitz.

f)xS. Bi 2, Abth. U S. 255 — 318,
u. insbesondere iiber?dielleld-
mann'sche Abschrift S. 256 f.!
Anm. des Herausg*

Sie ist ein offenes Bekennt-
nifs vom Jahre 1535, ausgestellt
von den zu dem Ende von
19 Logen deputitten Meistern,
um den schon damals , besonders
von der Clerisei, verbreiteten
Verläuniduiigen der Frei-
maurerbrüders clia.it zu begegnen
, der ganzen Welt offen zu
erklären, welches die Entstehung
und der Zweck der Verbindung
sey, und eben dadurch,
wenn sie etwa in den vorausgesehenen
schweren Zeiten irgendwo
untergehen sollte, für
deren Wiederherstellung, oder,
wenn sie ausartete und ihren
Zwecken entfremdet würde, für
deren Erhaltung und Reinheit,
zu sorgen. Eine von diesen, in
19 Exemplaren ausgefertigten,
Urkunden ist im Jahre 1319 in
dem Archive der grofsen Loge
In dem Haag wieder aufgefunden
und sofort allen hoiländi-
scheri Logen in beglaubter Abschrift
mitgetheilt worden ; und
Das mit Recht; sowie denn
auch gegen deren Bekanntmachung
durch den Druck Nichts
einzuwenden ist, da. die Verfasser
darin, ausdrücklich erklären
, dafs sie nicht blofs für die
Logen, sondern für alle Welt,
geschrieben sey. Möchten alle
Brüder sich daraus ein Beispiel
nehmen, einmal, wieweit die
Mittheilung maurerischer Angelegenheiten
an Uneingeweihte
gehen dürfe, und nächstdemj,
wieweit die eigne Autorität ei-
. nes Freimaurers getrieben werden
dürfe", der in demselben
Augenblick aufhört , frei zu
seyn und zu handeln, sobald
er, die freiwillig über sich genommenen
Gesetze zu achten,
aufhört. Selbst diese ausgezeichneten
19 Männer erlaubten sich
nur , in Geraäfsheit der gesetz-
mäfsigen Ordnung zu verfahren
. "


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