http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1824/0183
160 JUDEN,
JUDEN
Gatt, als Einen; sie sind keine
Atheisten und Liberianer; sie
sind ächte Noachiden,.. die die
drei grofsen Artikel des Noah
befolgen.— (S. unten den
Art.: Noachidische Gesetze!) —
9, Aufserdem macht den Juden
ihr Gesetz Treue und Redlichkeit
gegen jeden Menschen zur
Pflicht und schreibt ihnen vor,
Rechtschaff enlieit, Weisheit u.
Güte an jedem Menschen, auch
aus andern Völkern, zu achten;
wie Dieses auch die heil. Bücher
der Juden an mehren Beispielen
zeigen. Dafs indessen
die Religionlehren und das Gesetz
der Juden, wenn Beide in
der ganzen Strenge genommen
werden, in- manchen Puncten
mit reiner Menschlichkeit streiten
und dem Urbilde der gottinnigen
Menschheit zuwider
sind, kann ebenfalls nicht ge-
lSugnet werden; und es gehöret
dahin rprzüglich die Annahme,
das einzig aus erwählte Volk
Gottes 2u seyn, sowie auch viele
Gesetz Vorschriften, welche
die Juden in der Gemeinschaft
und in dem Vereinleben mit allen
andern Völkern raenschheit-
widrig beschränken. Allein, abgesehen
davon, dafs dieses Gebrechen
allen den religiösenVereinen
gemeinsam ist, welche
die Satzungen ihrer Glaubenslehre
als ausschlief send seligina-
cheud betrachten ; wefshalb aL-
so auch die Mitglieder aller dieser
Vereine von den Logen aus*-
geschlossen bleiben müfsten: so
fiebt es auch bereits sehr viele
itden, Welche jene menschheitwidrigen
Lehren- und Gesetz-
vorschriften im eignen Geist
und Herzen, verwerfen, ohne
dafs sie defshalb und dabei in
solchen Überzeugungen, und
zugleich in solchen äufseren
Verhältnissen, leben, welche
ihnen eine p flieh tmäfsige Los*
slgung vom Judenthume, die
ihnen noch aufserdem ohne
Übertritt zu einem andern statutarischen
religiösen Vereine
fast nirgends auf Erden erlaubt
wird, gestatteten."
Vor der auf der vorhergehenden
S. 157, Sp>a, aus
Anderson's „C.B." v. L1723
übersetzten Stelle des ersten
Altgesetzes heifst es daselbst:
,,Tn alten Zeiten lag den Ma-
sonen ob, in jedem Lande
sich zu der Religionic (dem
äufsem Glaubensbekenntnisse
, der Kirchenpartei) „dieses
Landes oder dieses Volkes
, welche sie immer seyn
mochte, zu bekennen." —
Diefs ward in der folgenden*
Ausgabe des^C.B.^ von 1738
dahin abgeändert: ,,ln alten
Zeiten lag den christlichen
Masonen ob, nach den
christlichen Gebrauchen jedes
Landes, worin sie rei-
seten oder arbeiteten, sich
zu richten, " — Zu dieser
letztern Stelle hemexktKrau-
se a. a. O. S. 220, Note c:
Diese Behauptung ist völlig
geschichtgemäfs; wie wir aus
der Yorker Constitution wissen.
Anderson gesteht also hierdurch
ein, dafs die Unabhängigkeit der
Maurerei von verschiedenen
Gottlehrbegriffen ein uraltes.
Grundgesetz der Brüderschaft
sey, — also nicht eine neue Minrichtung
des NE. Grofsmeister-
thums; wie einige Anhänger
desselben, aus Unkunde der ältesten
Geschichte der Brüderschaft
, noch jetzt vorgeben.
Doch scheint er, die überlieferte
Religionfreiheit innerhalb der
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1824/0183