Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 161
(PDF, 148 MB)
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JUDEN

JUDEN. 161

Brüderschaft auf die christl, Parteien
beschränken zu wollen,
und so der NE. Constitution das
Verdienst vorzubehalten, diese
Freiheit auch auf niclitchxist-
lich-e Religionbegriffe erweitert
zu haben. Da aber in der YC.
so gut, wie hier, ausdrücklich
die Gesetze der Noachiden den
Maurern als Gesetze ihres Verhaltens
eingeschärft werden ;
da ferner in der dritten Pflicht
der YC. *) ausdrücklich von allen
Menschen, wenn sie auch
einer andern Religion oder Meinung
zügethan seyen> die B.ede
ist; und da Anderson diese Urkunde
vor sich hatte; so bleibt
dem NE. Gxol'smeisterthume in
Hinsicht dieser ersten Pflicht
nur das Verdienst, dieses alte
ächte Grundgesetz wieder hergestellt
, etwas deutlicher ausgesprochen
und in Ansehung der
Aufnahmefähigkeit der Nichtchri"
sten, der Juden 7 Mohammedaner
und Heiden, nach und nach in
Ausübung gesetzt zu haben j während
im Gegentheil die sogenannten
alten Maurer (ancient
Masons) noch heutzutage nur
Christen aufnehmen, ja selbst
mehre einzelne deutsche Logen,
ob sie gleich nach der NE. Constitution
arbeiten und diese erste
Pflicht, wegen ihrer Menschlichkeit
( Humanität) , als das
Hauptverdienst des NE. Syste-
mes, — als das Höchste der Freimaurerei
, preisen, dennoch,
Juden unter sich aufzunehmen,
sich weigern." — Vergl. hierzu
oben B. l, S. 426, beide No-

*} Sie lautet folgendergestalt.^ —
„Gegen alle Menschen sollt ihr
dienstfertig seyn und, soviel ihr
Jkönnt, treue Freundschaft mit
ihnen stiften, euch auch nicht
daran kehren, wenn sie einer andern
Religion oder Meinung zu-
gethan sind. u

Anm. des Herausg*

teil, und hier im sten B. S, $1,
Sp. b, bis S. g2, Sp. a i

Über jenes Verfahren der
NE. Grofsloge giebt Er.
-Krause in den „KU." B. 1,
-Abth. 2, S. 320 — 322, folgende
Erläuterung. —

,,Die Stifter des NE. Grofs-
meisterthurns vom J. 1717 wollten
, (sowie das Grofsmeister-
thum der alten Maurer zu London
, und sowie noch heute das
neue aus beiden ver ein igte Grofs-
meisterthum daselbst,) diejenige
Partei der Christen , welcher
sie angehörten, und die sie für
die beste hielten, *} obgleich.

*) »Wren« (5. ä. Art.!) „der als
Groismeister die Maurerei in
England gehoben und vervollkommnet
hat, und in hohem
Alter noch im Jahre 1717 lebte,
war «in aufgeklärter Protestant;
Anderson war ein presbyteriaai-
scher Geistlicher vmADesagiäiers
ein französischer Reformirter;
und die Stifter des NE. Grofs-
meisterthumes legten bei Bestimmung
des Zweckes der Brüderschaft
, und insonderheit bei
Bestimmung des Verhältnisses
» desselben zur Religion und zum
Christeiithume, die Lehre des
Comenius" (in Dessen Schrift:
,,Panegersia" u. s. w.; s. «inen
vollständ. Auszug- in Krause's
,,Taj?eblatte des Menschheitle-
*ens*«-Nr. 18, £2, 26, 30 und 34!)

und Dessen urbildl. Plan, einen
allgemein- menschl. Verein,
als wahrhaft allgemeines (katholisches
) Christenthum, zu stiften,

zum Grunde."--„Da nun die

damalige Brüderschaft viele sehr
eifrige römisch - katholische Christen
zu Mitgliedern halte, welche
zum Theil wol die Brüderschaft
als ein Mittel benutzen
-wollten oder doch betrachteten,
mit den Stuart1 sehen Königen,
zugleich auch das päpstlich - katholische
Kirchenthum in England
■wieder herzustellen: so ersehen
wir hieraus zugleich, dafs das
jieugestiftete Grofsmeisterthum
durch die Annahme der Lehre
allgemeiner Keligionduidung,
und durch ihr Bekennen zu dem
Protestantismus in ihrei; gesell*

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