Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 325
(PDF, 148 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1824/0348
LOGE*

LOGS

325

erst das in der Bodleyani-
sehen Bibliothek zu Oxford
befindliche sogenannte alte
Freimaurer-Verhör, welches
er mit critischen Noten versah
, und wodurch er in dem
Alter von 64 Jahren veran-
lafst wurde > sich zum Freimaurer
aufnehmen zu lassen
. S. oben.Heinrich VI.
[u. vergl. 1>Lau>rie>s Gesch/%
deutsche Ubers., S. 85-89!]
l»öwewritteä; ■ s. Affen-

ä it1 Ij IV •

Loge, Werkstatte,
Bauhütte, Halle (die);
auch der Logentempel.
Sowol der Ort, wo Freimaurer
sich in gehöriger
Form zu ihrem Zwecke versammeln
, als auch die Verdammtem
g einer solchen Anzahl
i'Oiz Freimaurern, als
erfoderlich sind, um unter
einem bestimmten Titel sich
mit Dingen zu beschäftigen.,
welche die Maurer ei angehen
, heifst eine Loge. [Vgl.
auch den Art.: Teppich.}

[Das dritte, die Logen betreffende
, Grundgesetz (char-
ge} des neuenglischen Grofs-
meisterthums, sowie es in
der 2ten Ausg. ihres ,,Con-
stit.Buchs" v.J. 1738 steht,
lautet «so. —

„Eine Zo-ge ist ein Ort, wohin
Masonen zusammenkommen
, um allda zu arbeiten;
und daher wird auch die Versammlung
oder der gehörig geordnete
Verein (duly organized
body) von Masonen eine Loge
genannt; gerade 80, wie das

Wort: Kirche, sowol die Versammlung
( congregation ) , als
den Ort, 'für die Gottes Verehrung
bezeichnet."— (Der letzte
Absatz fehlt in den Ausgaben
von 1723, i?84 und

„Jeder Bruder sali sich zu.
irgend einer besondern (parti-
cular") Loge halten und kann
aus derselben nicht wegbleiben
, ohne sich einem Verweise
(censure) auszusetzen, er
müfste denn nothwendige Abhaltungen
haben.** *)

„Diejenigen Männer, die zu
Masonen gemacht werden, müssen
zur Zeit ihrer Aufnahme»
Freigeborne (oder keine Scla-
ven), pon reifem Alter und von
gutem Rufe *r), gesund und

*) Hierzu bemerkt Br. Krause in
den „KUrkk.", B. 2, Abth. 1*
S. 224: „Es ist unwürdig, die
Mitglieder einer Gesellschaft»
welche reinmenschliche Zwecke
verfolgt, auf irgend eine bloß;
Hufs er c Art, durch Verweise und
Strafen, oder durch Belobigung
und Belohnung, zum Besuche
der Versamnüungen zwingen zu
wollen/4 Anrru des Herausg.

**) ,,Der gute Ruf bei guten Mozischen
ist für gute Menschen ein
sicherer Bürge der sittlichen
Würde. Daher ist auch obige
Vorschrift, dem Urbegriffe nach,
wesentlich, ob sie gleich in der
jetzigen Lage des Menschheitlebens
in der Anwendung mifs-
lich bleibt. Denn, nur wenige
Menschen haben eine richtige
Vorstellung' davon, worin ein
guter Ruf eigentlich bestehe,
und worüber dieser Ruf gerade
b e stimmt e En ts chei dgrün d e _ dar-
bieten müsse; noch wenigere
aber verstehen die Kunst, die
Stimme guter Menschen über
andere zu erforschen und auszulegen
. Herrschende Vorur-
theiie können dem edelsten Menschen
bei Anderen, wie gut sie
übrigens in andrer Beziehung;
immer seyn mögen, wenn sie
jenen Vorurt heilen zugethan
sind, den schlimmsten Ruf zuziehen
. — Es ist sehr löblich,
„„eine Auswahl (Sitte) besserer
Menschen seyn und bilden zu
wollen,"u sowie viele Logen,
von sich rühmen: uiirmuis mau


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