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LOGE.
LOGE.
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Jeder Bruder mufs zu einer Loge
gehören und sich, ihren Nebengesetzen
iby- Zaws) und den
allgemeinen Verordnungen der
Zunft unterwerfen. Eine Loge
kann entweder eine allgemeine
oder eine besondre (pur-
iicular) seyn; worüber man
sich am Besten durch den Besuch
derselben belehren kann 5
auch ist nur allein dort die
Kenntnifs der eingeführten Gebräuche
und Gewohnheiten der
Zunft zu erlangen. Von alten
Zeiten her konnte kein Meister
oder Genosse aus seiner Loge
wegbleiben, vornämiich wenn
er, darin zu erscheinen, aufgelodert
worden war, ohne sich
©hier scharfen Ahndung (severe
censure) auszusetzen; aufser
wenn es dem Meister und den
Aufsehern einleuchtete, dafs er
durch wahre Dringlichkeit abgehalten
worden.'*
„Die zu Masonen aufgenommenen
oder als Mitglieder einer
Loge zugelassenen Personen
müssen gute und treue
Männer seyn, freigeboren, von
reifem und verständigem, Alter
und gesundem Urtheil^ keine
Sclaven, keine Weiber; von keinem
unsittlichen oder anstöfsi-
gen Lebenswandel, vielmehr
Männer von gutem Rufe"
In dem neuenglischen Gebrau
chthume nach Browne
wird auf die Frage: „Was
ist eine Loge von Maurern ?'c
blofs geantwortet: „Eine
Versammlung von Brüdern,
die gehörig zusammengetreten
sind (well inet), um sich
über die Mysterien des Ge-
werkes zu verbreiten (um
sie näher zu erörtern — to
p.xpaüale on — ).u (,,KU.cc,
B, 1, Abth. 2, S. 126 f.)
Eine Anmerkung Pres*
ton7 3 in den Hlxi Stratums
", ed. 1812, p. 29,
verdient, hier eingeschaltet
zu werden. —
,,In der Loge kommen Masonen
zusammen als Mitglieder
einer und derselben Familie und
sind alsdann für diese Zeit die
Stellvertreter aller Brüder auf
dem ganzen Erdboden. Es darf
mithin keinem einzigen Vor-
urtheile in Hinsicht auf Beli-
gion y Vaterland oder Privat-
meinungen Raum gegeben werden
."]
Das Wort: Loge, kommt
von [locus, logis,] log lau,
loggia(oderloja) her, welche
letztereWorte imDeutschen
ein Meines breternes Haus
oder eine Hütte bedeuten,
dergleichen bisjetzt noch
immer neben grofsen Bauten
aufgeschlagen werden,
wo die Arbeiter ihr Werkzeug
aufheben, und wo sie
sich in den Ruhestunden zu
versammeln pflegen. *) S.
*) In dem altenburger „Journale
für Treim aurerei,'6
B. 5, Heft 5, S. 44j, Note
, wird die von ßaeda in
seiner ,,hist. eceles. gentis
Anglorum, cura Joh. Smith7u
(Cantabrig. 1722, fol.) L.
IV", cap. 4, p. 146 seq., gegebene
Nachricht, dafs der
Bisch off Colrnan für einen
Theil der von ibm ausBri-
tanien nach Irland versetzten
Mönche ein Kloster an
einem Orte habe erbauen
lassen, welcher in der Spra-
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