Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 336
(PDF, 148 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1824/0359
336 LONDON.

LONDON,

Br. Bode dieFrage: „ob das

Recht zur Oberherrschaft,
das, nach einer ziemlich
herrschenden, aber noch
nicht gründlich untersuchten
, Meinung, gewissen
Personen oder Logen ankleben
soll, entweder in der
Natur der Verfassung der
Freimaurerei liege, oder in
dem Gesellschaftcontr acte der
Verbindung, oder auch in
der Stärke der Vorgesetzten
und Schwäche der Nachgesetzten
, also in einer, zwar
nicht freiwilligen, aber
doch nützlichen', Ueberein-
hunft, gegründet sey?a und
ertheilte dabei S. 8 — 32
die im Nachstehenden enthaltene
Belehrung über die
neuenglische Grolsloge, —

„Es läfst sich nicht ablauge
nen , dafs die FxeimaureTei ursprünglich
in England entstanden
sey; und es ist historisch

fewifs , dafs die Freimaurerei
er drei ersten oder sogenannten
blauen Grade im J. 1717
ihre, jetzt noch fortdauernde,
Einrichtung erhalten hat, und
dafs alle Logen der drei ersten
Grade, solche hei Isen, wie sie
wollen, ohne bei irgend einer
fordern Nation, aufser der schottischen
, und irländischen, eine
Ausnahme zu machen» entweder
directe, oder indirecte, von
der Orofsen .Loge in London
emanirt" [ausgegangen] „sind.
— Dem natürlichen Laufe der
Dinge nach müfsten also diese
ursprünglichen Rechte in der
Verfassung dieser GroIsen Loge
liegen: man suche aber so genau
, als man wolle, so findet
man keines. Die Geschichte

von der Errichtung der englischen
Grofsen Loge ist so wenig
ein Geheinmifs, als ihre
Einrichtung und ihre Geschäfte
."

„Die Brüder der alten Freimaurerei
waren 1716 darüber
einig geworden , dafs ihre Verfassung
, und höchst wahrscheinlich
auch ihre Lehre, einer
Reformation bedürfe. Wie
diese Verfassung und diese Lehre
beschaffen gewesen, ist mit
gutem Vorbedacht verschwiegen
und sogaT mit einer dichten
allegorischen Hülle, nämlich
mit einer Geschichte der
Baukunst, bedeckt, die fast ein
wenig zu früh in solchen Zeiten
anhebt, wovon man sonst nirgends
ein historisches Denkmal
antrifft. — Wenn auch behauptet
und erwiesen werden
könnte, dafs bis an die Periode
dieser Reformation die Freimaurerei
unter der gesetzlichen
oder arbitrairen" [wiükührli-
chen] „Macht gewisser Personen
oder Versammlungen gestanden
habe: so ist doch klar,
'dafs bei dieserReformi7i7 weder
eine Person, noch eine Versammlungen
s o Ich es Rech t reclamirttc
[zurückgefodert] „habe, sondern
dafs die neue Einrichtung durch
einen ordentlichen Gesetlscliaft-
besciilufs zu Stande gekommen
und keiner Versammlung oder
einzelnen Person ein besondres
Recht eingeräumt worden. Die
Brüder traten als freie Männer
zusammen und setzten eine So-
cietätverfassung fest, die sich
auf die Begriffe, die sie, als
Briten, von Freiheit und Gleich-
heil haben mufsten, begründete
. Man siehet aus allen Einrichtungen
, wie sie vielmehr
mit Eifersucht darauf gesehen
haben, dafs diese Freiheit nicht
lintergraben werden solle, und
dafs also durch den Societätccn-


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