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LONDON.
fract zwischen der Grofsen Loge
und den übrigen ordentlichen
Logen jener kein solches
Hecht gegeben oder auch nur
entsprungen sey.u
„Die Briten, denen diych
die neuem Begebenheiten in
ihrer Staatsverfassung" [als der
König Georg I. den Thron von
Grofsbritanien bestieg,} „die
Ideen von gesetzmäfsiger Freiheit
und Ordnung geläufiger
waren, als vielleicht den Einwohnern
vieler andern Staaten,
betrachteten die Logen als Städte
und Flecken, denen ihr
Recht an der Gesetzgebung zustehe
, — die dieses Recht aber
nur durch eine gemeinschaftliche
Repräsentation*4 [Stellvertretung
] ausüben können. Daher
ins murrten sie die Grofse
Loge nach dem Model** [Mu>
steroilde] „ihres Parliaments,
der sie übrigens die gewohnte
Form einer Loge gaben und gerade
dadurch verhüten wollten
, dafs sich.solche mit der
Zeit in ein immerwährendes
Obertribunal verwandeln könne
- Es mag nicht über£üfsig
seyn, hier die eigentliche
Grundperfassung dieser Grofsen
hoge kurz darzustellen. —"
„Die Grofse Loge von London
und England hat kein einziges
auf »eine Lebenszeit gewähltes
Mitglied; sondern sie
besteht aus allen jedesmaligen
activen" [amtfuhrenden] „Meistern
und Ober aufsehern, oder
"Vorstehern, aller Logen, Nun
werden aber diese in den englischen
"Logen jährlich gewählt
und ernannt; und man kann
sicher seyn, dafs ein Meister
v. St. einer Loge, der die Autorität
, die dem ersten Hammer
der Loge anklebt, auf seine
Person ziehen wollte, das
folgende Jahr nicht wieder gewählt
werden würde, Diese
LONDON. 337
gebornen Mitglieder der Grofsen
Loge, welche wahre Re*
Präsentanten und Stimmführer
ihrer Logen sind , wählen
dann wieder jährlich einen
GrofsrneUter ^ der, um bei gewissen
Vorfällen der Brüderschrift
Glanz und Ansehen verleihen
zu können, bei dem hohem
Adel gesucht wird. Dieser
ernennt dann seinen Depu-
iirten, welcher gewöhnlich die
Functionen" [amtlichen Geschäfte
] „des Grofsmeisters verrichtet
, und die übrigen Grofs-
beamten; so dafs Niemand ohne
neue Wahl, die völlig frei
ist, langer, als ein Jahr, in
seinem Amte bleibt und mithin
nicht wol bei so kurzer
Amts Verwaltung auf den
Wunsch verfallen, noch die
Mittel erwerben oder erschleichen
, kann, uneingeräumte
Rechte zu usurpiren" [sich an-
ziimafsen]; „Welches sonst wol
von der Habitude" [Gewand-
heit] „eines Mannes von gro-
fsem Gewichte im Staate zu besorgen
gewesen wäre."
„Auch die Grofse Loge, als
solche 9 hat keine oberherrli-
che Macht und Gewalt. Das
erhellet aus ihrer Einrichtung
und-aus den Geschäften, die
ihr besonders aufgetragen sind.
Da diese Versammlung ganz eigentlich
nichts Andres ist, als
das Corps repräsentative" [die
s teil vertreten de Gesam mtlieit]
„aller .Logen und Ii rüder in England
j so kann man nicht einmal
richtig sagen :,, ,,die Gr.Loge
habe diese oder jene Verordnung
gemacht ;iUi sondern: „„die
versnrnmleten Freimaurer haben
durch ihre Stimmträger,
versammlet in allgemeiner Loge
, Dieses oder Jenes verordnet
,""
„Die Gl*. Loge versammlet
sich ordentlicherweise nur vier«
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