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386 MALTESER-RITT. MALTESER-RITTER.
gen , die ihre Ahnen aufs
Strengste erweisen konnten,
hiefsen Cav alier l dl glusti-
&ia (Chevaliers de justice,
Ritter von Rechtswegen,') die
aber, denen blofs ihre persönlichen
Verdienste die
Aufnahme verschafften, Ca-
valleri dl grazia (Chevaliers
de grdce, Ritter aus Gnaden
). — Der Orden wurde
in acht Zungen, oder Nationen
, getheilt, nämlich:
Provence, jLupergne, Frankreich
, Italien, Arragonlen,
Deutschland , CasLilien und
England. Die letztere trennte
sich 1537, bei der kirchlichen
Reformation, von
ihm. Die Häupter dieser
Zungen {Pillers) bekleideten
die vornehmsten Stellen im
Orden. Das Oberhaupt desselben
, welches Grofsmel-
ster des hell. Hospitals zu St*
Johann pon Jerusalem und
Guardian des Heeres Jesu
Christi genannt wurde, hatte
fürstliche Würde; und
die weltliche Macht lag
grofstentheils in seinenHän-
den; auch war er der Vorsitzende
des Capitels, welches
die unmittelbaren Ordensangelegenheiten
leitete
und aus acht Ballipi conpen-
tuali bestand.
„Die Johanniter waren ursprünglich
bestimmt, die verwundeten
Kreuzfahrer zu pfle-
fen. Später geleiteten sie die
ilger nach Jerusalem. In un-
sern Zeiten schützten sie den
Handel der Europäer gegen dia
Barbaresken. Das Princip der
ritterlichen Hingebung für edle
Zwecke blieb immer dasselbe;
nur die Anwendung wechselte
nach den Zeitumständen/' —
Aus dem „literar. Conversa-
tionsblatte" von Ig2l, N0.255,
in dem Aufsatze: ,,Soll ein
geistlicher Ritterorden wieder
erstehen, und wie?" S. 1009f.
Die Ländereien der verschiedenen
Zungen wurden
in Prior ate, diese in Palleten
, und diese wieder in
Commenden QCommenthurel-
en) getheilt. Unter den
Prioraten hatte das Grofs-
prlorat von Deutschland den
Vorzug, welches von dem
Hoch- oder Deutsehmelster
{obersten Meister des ritterlichen
St. Johannis - Ordens
in deutsahen Landen), einem
deutschen Reichsfürsten,
verwaltet wurde. Unter
ihm stand der Johannlter-
m eist er in Deutschlan d, oder
der Meister des ritterlichen
Johannis- Ordens In der Marh^
in Sachsen, Pom/nern und
W'endland. Jener hatte seinen
Sitz in Mergenthelm,
Dieser zu Heltershelmy im
Breisgau. VergL oben, den
Artikel: deutsche Herren,
und s. die Schrift: „Ueber
die Gesetze und Verfassung
der Maltheser-Ordens-Republik
Carlsruhe, 1797;
155 SS. in 8.1]
Merkwürdig ist, dafs der
Grofsmeister von Malta im
J. 1740, in Folge der Bannbulle
desPapstes Clemens XII
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