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MAURERGRUSS
MECKLENB.-STR. 403
und Achtung, Freunde, Gönner
undBeschützer fand; wefs-
wegen sich auch die Mönche
alles Dessen ausschliefsend annahmen
, was zur Baukunst gehörte
, dergestalt, dafs sie dafür
sorgten , dafs darin Unterricht
ertheilt wurde, und die
höhere Baukunst Denjenigen
selbst lehrten, welche, sich
dem geistlichen Stande zu widmen
, gedachten oder sonst besondere
Lust dazu bezeigten»
Aus der Baukunst entstanden
die Bildhauerkunst, die .Malerei
und andere schöne Künste,
welche alle eine mächtige Gönnerin
an der catholischen Religion
fanden."
„Da es in der Sache selbst
liegt, dafs damals die Bauleute
an einem Orte nicht immerwährende
Beschäftigung finden
konnten: so empfahlen die Klöster
ihre Bauverständigen weiter
; und wenn irgendwo entweder
ein Prachtgebäude, oder
ein Kloster, oder eine Kirche,
u. s.w., aufgeführt werden sollte
, wurden sie dahin berufen.
Nach und nach kam es dahin,
dafs dergleichen Bauvexstiindi-
fe haufenweise aus einem Lan-
e in das andere ziehen rnufs-
ten, Weil sie bald hier , bald
dort, grofse Baue aufzuführen
bekamen} indem alle damalige
Religion in Erbauung, Erweiterung
, Auszierung und Bereicherung
der Kirchen, Capellen
Und Klöster bestand, Vorzug*
lieh herbeigeführt durch den
irrigen Glauben-, durch gute
Werke selig werden zu können
. Dieser irrige Glaube, verbunden
mit dem beständigen
Umgange mit Mönchen, gab
denn auch die Veranlassung,
dafs die Handwerksmaurex sich
in Mänchsbr Uder schaffen, aufnehmen
liefsen und ihre Zusammenkünfte
in den Klöstern
hielten. Ihr Herumziehen aber,
und weil hierbei gar Viele aus
verschiedenen Gegenden an einem
grofaen Gebäude arbeiteten
, veranlafste, dafs gewisse
Gebräuche, Grüße und andere
Eigentümlichkeiten gebildet
wurden , welche dazu dienten,
die Kunstgenossen in allen Landen
und Gegenden enger und
fester zu verbinden , und einen
gewissen esjprit de corps hervorzubringen
, der später, als
Zunftgeist genommen, immer
von den wohlthätigsten Folgen
auf das Ganze gewesen ist.** —
So der verstorbene gelehrte
Bruder Schneider in dem alten-
burger ,,Constitutions - Buche"
v. J. 1803, S. 153 — 155, Text
und Note b, womit S. 145 —
149, (oder daraus die „Kunst-
urkk. von Krause^ n. A., B. 2,
Abth. 2, S. 257 — 265,) zu verbinden
sind.
Für Deutschland ist durch
den Reich stagsschlufs wegen
Abstellung der Hand-
werksmifsbrauche, welchen
das kaiserliche reichsober-
hauptliche Patent vom 16.
August 1731 enthält, im §. 9
aller /Unterschied zwischen
Grüfsem und Briefträgern,
aufgehoben, hiernächst im
§. 10 verboten worden, die
neuen Meister dahin zu beeidigen
, dafs sie die Heimlichkeiten
der Zun ft Perschwei*
pen und Niemanden entdecken
sollen.]
Maximilian Jose£&; s.
Bayern.
IVIe GltLENBtJRG - StRE-
litz (CarlLüdwigFried-
rich, Grossiierzog- von),
geb. am 10. Oct. 1741, gest.
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