Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 406
(PDF, 148 MB)
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406

MEISTER.

MEISTER

2weck gänzlich verfehlen; weil
der Widerstreit des Edlen u. des
Unedlen, des Schönen mit dem
Häfslichen, dann das Gemüth
jedes menschheitinnigen und
schönsinnigen Bruders nur noch
tiefer und schmerzlicher vei>
wunde t. Ich habe es als Recht
und Pflicht erkannt, hierüber
offen zu reden vor den Brüdern
(in meinen „Logenvorträgen")
und vor allen Menschen in dieser
Schrift" — den „Kunst-
urkk.", n. A., B. 2, Abth. i,
S. 405, Noteb, womit Abth. 2,
S. XI, zu verbinden ist.

,,Bei den freien masäuischen
Gewerben wurde der Name und
die Würde eines Meisters nicht
als ein höherer Grad, oder
Zunftstufe, sondern blofs durch
. die That, durch einen wirklichen
Bau, erlangt. Jeder Gesell
, d. i. Genosse und Mitglied
der Brüderschaft, hatte das altüberlieferte
Recht, ohne Weiteres
jeden Bau, als Werkmeister
desselben, zu übernehmen,
99 „wenn er sich nur selbst dazu
geschickt fühlte und dem
Baue genugthim konnte.'*" —
tSa war es, nacli Vorschrift der
Ordnung der strasburger Kaupt-
hütie v. J. 3565, in Deutschland
, und so auch durch ge-
liends in den britischen Inseln ;
wie alle ältere Constitutionen
beweisen. Sogar noch in dem
Abdrucke der antient Chartas
in der neuesten Ausgabe der
Constitution (etc.) by William
Williams,a Part 1315,
heilst es p. 3: „Der Erfahrenste
von den Genossen der Zunft
( felloiP - eraftarnen') soll zum
Meinter oder Oberaufseher übeT
des Bauherrn Werk erwählt
oder angestellt und dann vonDe-
nen, die unter ihm arbeiten, Meister
genannt werden.'4*' Ebendaselbst
wird vorher die Anmerkung
eingeschaltet; „ „In alten
Zeiten wurde kein Bruder,
wenn er auch in deT Kunst
noch so erfahren war, ein
Meist er-Maurer genannt, bevor
er nicht zu dem Vorsitze (in-
to the ehair) irgend einer Loge
erwählt worden war." 6(—Ebendaher
S. 204? Note d, verbunden
mit S. 2o6\ ingleichen S.
296, Note, und S. 537, Vergh
oben B. 1, S. 256!

Was der sogenannte Meister-*
grad acht M"asonisches, Mensch-
heitbundliches und Menschheit-
würdiges enthält, ist aus dem
hei Errichtung der sogenannten
Grade verstümmelten Ge-
brauchthume der Aufnahme
zum Masonbruder entlehnt.*6
Ebendaher) B. 1 ? Abth. 2,. S,
274.

Br* Krause erklärt in dieser
letztern Stelle zugleich^
dafs er> „weil das Erstwesentliche
der in den sogenannten
Meistergrad hinübergenommenen
Lehrbil-
cler und Gebräuche die fünf
JPuncte der G nos&enschaji
seyen," welche auf der
liier folgenden S. 413 angegeben
sind, und wovon
iin Artikel: Puncte , Meh-
res he merkt werden wird,
diese in seinem Werke besonders
gewürdigt habe, dafs
er aber „andere, zur Erläuterung
des ächten Aufnahme
g e b ra 11 ch thn mes dienende
, ihm eigentlich zugehörige
und aus ihm in das Meisterritual
übertragene, Einzelheiten
des nunmehrigen
Meisterrituales gehörigen
Orts eingeschaltet Lahe."
Um dieses näher kennen zu


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