Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 431
(PDF, 148 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1824/0454
MEISTER.

MEISTER, 431

m aurer im wahren Lichte in
zeigen, gegen ungegründete
Angriffe zu vertheidigen und
mit gehöriger Klugheit zu verbreiten
, suchen werde/*

„10. Jeder neua ufgenomm e-
ne MeisteT wird demnach eingehen
, Welche Pflichten diese
Stufe von ihm verlangt. Er
prüfe sich, inwiefern er den
jLehren > welche ihm in den
ersten Stufen ertkeilt wurden,
nachgelebt habe; er prüfe sich,
wieviele von den hier aufgezählten
und den damit ver*
wandten Eigenschaften, und
in welchem Grade er sie besitze
, und ob er von den entgegenstehenden
Fehlern allm,
oder doch von den mehrsten,
ganz> oder doch ziemlich, rein
sey; und nach dem Ausschlage
dieser Prüfung schwöre er sich
selbst, zu bessern , Was fehlt,
zu ergänzen, Was mangelt, zu
befestigen, Was schwankt, zu
Vollenden , Was reift; damit
die Loge nie ihr Vertrauen bereite
, — er nie vor ihr errö-
then dürfe."

„11. Der Meister lernt also
die Eigenschaften, Welche die
Brüderschaft von dem vollendeten
Freimaurer fodert, kennen
; er mufs aber auch den
Gang der Logenregierung vollständig
kennen lernen. Er erhält
das Recht, neue Gesetze
bei der ordentlichen Behörde
vorzuschlagen, auf die Verbesserung
oder Abschaffung der
alten anzutragen und auf die
Vollziehung der festgesetzten
zu dringen. *— Die Loge hat
in Ansehung ihrer Verfassung
kein Geheimnifs mehr für den
Meister."

„12. Umso dringender] ist
die Pflicht eines jeden Meisters,
sich mit der Verfassung der Loge
, mit den Gesetzen und Ri*
tualien, so genau, als möglich,

bekannt zu machen; damit ex
im Stande sey, zu jeder Zeit
eine Beamtenstelle mit Ehre
einzunehmen. Bei der Wahl
der Beamten mufs vorzüglich,
auf folgende Puncte Rücksicht
genommen werden: bei dem
Meister und den Aufsehern auf
Erfahrung > Eifer und Verdien-*
ste, auf bürgerliche Achtung,
auf Anstand und Würde im Betragen
; bei dem Secretair auf
Ordnung und Fleifs, auf Geschicklichkeit
und Fertigkeit
in seinen Geschäften; bei dem
Schatzmeister und den beiden
Schaffnern auf Rechtschaffenheit
, Ordnung und Pünctlich«
keit; bei dem ersten Schaffner
noch besonders auf guten Anstand
, Gefälligkeit, rLenntnifs
der Gebräuche; und ist er zugleich
Präparator, auf Kenntnisse
Und Einsicht, die den Redner
Vom Schwätzer unterscheiden
; bei'm zweiten Schaffner
noch auf einen sanften, theil-
nehmenden Character. — Daher
sey es dem Meister-Maurer
«ine theure Pflicht, sich
diese Eigenschaften eigen zu
machen!**

Noch wesentlicher aber,
als diese, für den gröfsten
Theil der JLogenrmrglieder
berechneten, Vorschriften,
noch tiefer eingreifend und
weit schärfer bestimmt sind
die in den beiden Logenvorträgen
des Brs. Krame,
welche in der Sammlung:
Höhere Vergeistigung der
echt überlieferten Grundsymbole
der Freimaurerei,"
(Dresden 1611,) S. 43 — 54,
abgedruckt stehen> enthaltenen
Fodemngen an die
Meistermasonen, „als des


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