http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1824/0457
434 MEISTER (GROSS-)
MEISTER (GROSS-).
Urkunde gesetzformiger Einsetzung
(Warrant of Constitution)
blofs gewissen Einzelnen (Individuen
), die an gewissen Tagen
und Orten sicli versamm-
fen, zu übertragen, war damals
noch nicht zur Wirklichkeit
gebracht. Die Masonen
machten nur eine einzige Familie
aus; und jeder Mason war
ein Zweig dieser Familie. Zwar
ruheten die Vorrechte der verschiedenen
Grade des Ordens
jederzeit auf einer gewissen Anzahl
von Mitgliedern der Brüderschaft
, die, nach Mafsgabe
ihrer Fortschritt© in der Kunst,
durch die Grundgesetze (ckarges
) bevollmächtigt waren, Logen
zu versammlen, zu halten
und zu regieren, nach ihrem
Belieben und Gutdünken, an
i'edem Orte, welcher ihren Ver-
uiltnissen am Angemessensten
war, und in solchen Versammlungen
. Ksrnstschüler anzunehmen
mnd in der Kunst Unterricht
au ertheilen: *) es stützte
schichte seihst zu widerlegen
xuid zu entkräften."
Anm. des Br<s. Krause zu
dieser Stelle in den
,,'K.unsturkk.", n. A„
B.2, Abth. 1, S.30. [Vgl.
hierzu S. 414f., verbunden
mit Ab th. 2, S ABl LI]
*) ^Inwiefern diese Behauptungen
Frestorfs gegründet oder tsmge-
gr turnet sind , darüber können
wir nur am den alten Urkunden
selbst i Worauf er sich stützt,
Belehrung annehmen. Diese alten
Urkunden aber, vorzüglich
die yorker Constitution und die
neueren Abfassungen derselben,
im Einklänge mit der strasbur-
ger (Jrdenunge der Steinmetzen,
zeigen; dafs die Brüderschaft
der Masonen bis zu der Revolution
in England an Ordenwesen,
an Grofsmeisterschaft und Grojs-
logenivesen durchaus nicht, weder
in der That, noch in Worten
, gedacht hatte, und dafs
diese, mit dem Urb Lide und dem
geschichtlichen Musterbilde des
sich indefs das gesammte ober-
herrliche Ansehen (the tribute)
dieser Einzelnen, sowol getrennt
, als im Ganzen, betrachtet
, zuletzt auf die Generalversammlung
, an welche sich die
gesammte Brüderschaft wenden
konnte, und deren Ausspruche
sich zu fügen Alle
verbunden waren." — Das
Weitere dieser Note Frestorfs
Z. unten im Art.: York !
Ebenso sagt Preslen (vergleiche
hierzu diesen Artikel
!) S. 283 f.:
„Um über die Beschaffenheit
derjenigen Constitution (gesetzform
igen Einsetzung)» durch
welche die Lodge of Antiquity
{alterthümliche Loge)" (s. oben
B.2, S. 523, Sp. a!) ,»aufrecht
erhalten Wird , mehr in^s Klare
zu kommen, müssen wir
auf die Gebräuche und Gewohnheiten
, welche unter dun Masonen
zu "Ende des X'Jten und zu
Anfange des) i&ten Jahrhunderts
-vorherrschten . (prepailed) , *)
zurückgehen. Die Brf derschaft
hatte damals ein uneingeschränktes
Befugnifs (power),
sich als Masonen in gewisser
Anzahl, nach ihren Gra-
Masonen})undes streitenden, Einrichtungen
und Benennungen in
bestimmter Form erst von der
im Jahre 1717 gestifteten neu*
englischen Grofsloge in die
englän dürfte Brüderschaft eingeführt
wurden, worin sie freilich
seitdem, auch in Schottland
und Irland, leider', bald
vorherrschend, doch nie ganz
allgemein , geworden sind/*
Kbandess. Anm. a. a. O.
S. 30 f.
*) „Hierin liegt Preston"s ausdrückliche
Erklärung, dafsdas
hierarchisch - grofwneisterliche
Ordenswesen erst nach dem Anfange
des ISten Jahrhunderts
eingeführt worden."
Bbendess. Anm» a. a. O.
S. 34.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1824/0457