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452 MEIST. V. STUHL»
MEIST, V, STUHL,
tetes staatsgesetzmäfsig geschehen
darf; — auf dafs die Bxü>
derschnft jedem Menschen, - und
jedem Vereine zum Guten, als
ein rathender, tröstender, helfender
Freund und Genofs sich
erweise."
„Aber das Höchste in dem
Berufe des Meisters im Stuhle,
als solchen, ist, dafs er den Lebenverein
seinerLoge und, sofern
es möglich, ganzer Logen-
vereine* ja der ganzen Brüderschaft
, mit der Menschheit, und
mit allen einzelnen Gesellschaften
in ihr, vermitteln, schlie-
fsen und bilden helfe. ^ Der
erleuchtete Meister ist rein von
dem unheiligen Wahne, als
wenn die ganze Menschheit,
und alle ihre gesellschaftlichen
"Vereine und Werke, als wenn
Staatrmd Kirche, Wissenschaft
und Kunst* Ehe und Freund-
schaft» und Freigeseiligkeit, sofern
sie aufser der Freimaurergesellschaft
sind und leben^,
ungewziht — profan — Seyen.
Er weifs es vielmehr, dafs auch
die Masonei erst in und durch
die Menschheit geschichtlich
entstanden ist und im Vereine
mit ihr, als ein dem &anze?i des
'Meiischheitlebens ivohlverhunde-
nes Glieds die volle Weihe erhält
,— dafs die Masonei nur im
gleichförmigen Lebens Verhältnisse
mit der gesammten Menschheit
ihre ganze Lebenskraft entfaltet
, und dafs sie nur im gesunden
Lebens verkehre mit allen
m-enschlichen besonderen
'Gesellschaften auch für ihre eigen
tliüm Ii che Bestimmung zu
voller, erfolgreicher Wirksamkeit
gelangen kann. —- Daher
wirkt der Meister der Loge dahin
, dafs seine Loge, und, so*
viel an ihm ist, jede Loge3 auf
dem Gebiete des Rechts und
des Staates sich dem Staate als
eine gesellschaftliche Rechtsperson
('corpofatio, universitäs,
persoria juris moralis) einordne,
als ein treuer Bürger, der in
innerer Gerech tigk ei t selbst
dann das Recht thut, wo das
äufsere Recht kein Gesetz und
keinen Zwang hat/'
■„Ebenso weckt und fördert
der'Ordner der Loge ächte Gottinnigkeit
{Religiosität) innerhalb
und aufserhalb d-er Brüderschaft
; und das 'Gottvereinleben
{die Religion) erkennt er
an als die Höchste der Angelegenheiten
der Menschheit. L>efs-
halb würdigt er in -allen gottinnigen
Lehrbegriffen und Bekenntnissen
, und in allen Vereinen
der Gottverehrer, das
Achtgottinni^e-, welches mit
dem Urbegriffe und dem Ur-
bilde<les Gottvereinlebens übet-
eiiistimmig ist ; ■ und in die gesellschaftlichen
Angelegenheiten
d.er Religion vereine greift
er ebenso wenig, als in die des
Staates, eigenmächtig und ge-
waltthätig ein 5 sondern er befördert
, die sittliche Freiheit
■und jede eigentümliche, im
Gelöschten und Guten sich haltende
Gestaltung der Gottinnig-
keit achtend und schonend,
und das Heiiige in dem Leben,
der Menschheit scheuend, die
höhere Entfaltung des Gottvereinlebens
der Menschheit nur
in Liebe und Frieden, durch
Lehre und Leben. — Wissenschaft
und Kunst aber sucht der
Meister im Stuhl, im Kreise
seiner Loge und aufserhalb derselben
, sofern es ohne zweckwidrige
Zerstreuung der Kräfte
und der aufs er en Mittel geschehen
kann und darf, auf alle
Weise, in ihren Geweiheten, —.
den Wissenschaftforschern und
Künstlern, — sowie in ihren
Werken, zu ehren und zu fördern
.**
?,Und so kann es die Frei-
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