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MOSSDORF.
MOSSDORF. 525
des Freymaurers Mofsdorf:<
u. s.w., (Dresden 1819; 84
SS. in gr. 8.) dessen Abdruck
M- selbst veranstaltet hatte,
und worin der immittelst
verstorbene Br. Silber, (zuletzt
königl. preufs. Major
und Cassirer des Soldatenknabeninstituts
zu Annaburg
, im königl. preufsi-
schen Herzogthume Sachsen
,) und Mofsdorf der
Freimaurerbrüderschaft das.
Schauspiel gaben, wie Ma-
sonen, denen das Wohl des
Bundes am Herzen liegt,
die ihn zunächst angehenden
Gegenstände allseitig
behandeln, — wie sie eifrig
bemüht sind, zu freieren
Ansichten die Bahn zu brechen
, — und wie bei dem
Wechselt au seh ihrer Gedanken
auch, die Verschiedenheit
der Meinungen in
wesentlichen Puncten nicht
im Stande ist, die gegenseitige
Werthschätzung zu
vermindern. —>• Auf den
Titelblättern dieser beiden
Schriften steht zwar, dafs
sie nur an Freimaurerbrüder
abgelassen würden : da in-
deis Br. Krause seitdem sein
Werk über die Kunsturkunden
, sowie Br. Heldmann (s.
oben diesen Artikel!) das
seinige, in den offnen Buchhandel
gegeben hat; so
würde es nicht mehr folgerecht
seyn , wenn Mofsdorf
dieselben länger dem gro-
fsen Publicum vorenthalten
wollte; und sie sind daher
für Jedermann bei den Gebrüdern
Gerlach in Freiberg
zu bekommen/'
„Von den Voranstalten,
welche Mofsdorf zur Herausgabe
eines Handbuchs
für gelehrte Freimaurer,
wozu er seit seinem Eintritt
in die Gesellschaft einen
sehr ansehnlichen Vorrath
an Hülfmitteln gesammlet
hat, ist oben im Eingange
des Artikels: die Maurerische
LiTERiiTun«, Erwähnung
geschehen; und
es ist dort S. 320, Sp. a,
seine eigne Erklärung darüber
nachzulesen. Jene
Sammlung von masonischen
Büchern, Handschriften,
Notizen und Auszügen hat
nicht nur hinsichtlich ihres
Umfangs und der Seltenheit
vieler einzelnen Stücke wenige
ihres Gleichen, sondern
erhält noch durch die,
mit ihr ein Ganzes bildenden
, handschriftlichen Briefe
, welche M. mit den oben
genannten und anderen,
zum Theil in der deutschen
Logenweltberühmten, Brüdern
gewechselt hat, eine
grofse Wichtigkeit. Es
wäre daher zu wünschen,
dafs selbige nach dem Tode
des dermaligen Besitzers in
die Hände eines gelehrten
und einsichtigen Bruders,
oder zu einer Loge, deren
vornehmste Mitglieder, ei-
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