Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 534
(PDF, 148 MB)
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534 MYUUS

MYLIüS

de. Warum sollten wir also
mit vieler Mühe und unter
ängstlichen Sorgen ein Gebäude
aufführen wollen, dessen
Umsturz wir gewifs im Voraus
absehen können?*4

,,io. Wie viele Staaten von
Europa haben nicht vereinigte
Corpora unter ihren Bürgern,
welche die Gewalt ihrer Öber-
herren respectiren, dabei aber
durch eigene Statuten in ein
besonderes Corpus zusammen-
gefafst leben, diesen selbst entworfenen
Gesetzen folgen, und
ihr "besonderes Wohlsey-n und
remotive" (entfernt) zugleich
das Wohlseyn des Staats, worin
sie leben, befördern. Wir
wollen unseren Brüdern nur,
als ein einziges Beispiel, die
holländisch - ostindische Com-
pagnie anführen. Diese vereinigte
Gesellschaft vieler Menschen
besitzt eigene Ländereien
., Reichthümer und eine
weit ausgebreitete Handlung;
ihre Mitglieder befinden sich
durch ihren seit vielen Jahren
angewendeten Fleifs in den besten
Umständen; sie hören
aber nicht auf, die Hoheit der
General-Staaten zu erkennen,
von iliTen Befehlen gewisser-
mafsen abzuhängen, und getreue
Unterthanen dieser Republik
zu seyn."

9,ii. Wir wollen gewisser-
mafsen nachahmen. Das Corpus
, welches die durch unsern
Orden verbundenen Glieder
jetzt und dereinst formiren sollen
, mufs seinem Wesen nach
mit der Zeit eine ungefähr ähnliche
Verfassung- erhalten. Wir
sind durch ein festes Band miteinander
zu dem Entzwecke
verknüpft, durch unsre Arbeit
und Fleiß ein Ganzes zu bilden
, welches die zeitlichen Vortheile
der jetzt lebenden Brüder
befördern und unseren Nachkommen
eine feste Grundlage hinterlassen
soll, dieses Gebäude
weiter fortzuführen und immer
herrlicher zu machen, Unsre
Provinz fafst Brüder in sich,
die von verschiedenen Regenten
, und nach verschiedenen
Staatsverfassungen, regiert werden
? diese Verschiedenheit der
Länder kann aber auf die Denkungart
und den Eifer eines
rechtschaffenen Ordensbruders
im Grunde keinen merklichen
Einflufs haben. Wenn er weifs,
dafs er durch seinen Fleifs und
Eifer, den er für den Orden
anwendet, das Glück und die
Wohlfahrt einer Menge Brüder
und seiner eigenen Person
befördert 5 wenn, er weifs, dafs
der Orden Nichts von ihm.
verlangt, als was mit einer
vernünftigen Vorsicht, die
überhaupt alle unsere Handlungen
begleiten soll, und mit
der Gesinnung eines -ehrlichen
Mannes übereinkömmt 5 wenn
er weifs, dafs unser Entzweck
im Grunde weder seinem Fürsten
, noch seinen Mitbürgern,
die aufser dem Orden leben,
schaden könne: so wird er mit
Freudigkeit für den Orden arbeiten
, er befinde sich in einem
Lande, in welchem er
wolle. Die Gesetze und Verfassungen
seines Vaterlandes
sollen und müssen ihm heilig
bleiben, wenn er gleich, den
besondern Verordnungen des
Ordens nachzukommen, strebt;
denn, sich selbst, und andere
Menschen neben sich, durch
erlaubte Mittel und ohne strafbare
Absichten glücklich zu
machen, und seine Umstände
zu verbessern, haben die Gesetze
keines Landes jemals verboten
. "

„12. Ob nun aber gleich
verschiedene Brüder, die unsere
Provinz ausmachen, zer-


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