Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 579
(PDF, 148 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Verbesserungen und Zusätze. 579

S. 15, Sp. a, Z. 15, setze hinzu: [S. den Artikel: Hiram!]!
-14, - — - 24, nacli: gestiftet, setze hinzu: [s, den Artikel:

« von Marschall !] I
. — - .— letzte Zeile, nach: „Freimaurerei", setze hinzu:

S. diesen Artikel! — (Das nun in diesem
Artikel bis zum ] Folgende ist zu streichen.)

- 16, - — Z, 17, statt der Worte: den 25. März 1722, setze;

am 27. December ebendesselben Jahres!

_ _ _ ~~ -19, nach: die, setze hinzu: dem in jener Logenversammlung
" gefafsten Beschlüsse gern
äfs, durch einen Ausschufs geprüft und
am 25. März 1722!

__' _ — - 27, vor dem ) setze hinzu: und Montagtje!

_ 20, — Zwischen Zeile 10 u. 11 setze hinzu:

[Antiqtjitt (Lodge of), die alterthüm,'
liehe Zöge, in London ; s. unten die Artikel;
Meister (Gross-) und PptESTou!

Ä _ - — « fli, vor dem [ setze hinzu: geb. am 23. Juli

1751, in Lauban !

__- b, - 5 v. unt., setze hinzu; [S. unten den Artikel:

Lehrling !] !

_ 21, - - 22, setze am Schlüsse hinzu: ferner unten im

Artikel: Freimaurer, den dritten Abschnitt
, ingleichen die Artikel: Motra
und Mxsticismus ! Hier ist noch Folgendes
zu erwähnen. —
Der deutsche Übersetzer der Schrift; „Essai sur la
Secte des /Hümmes", mit dem Titel: „Ist Cagliostro
Chef der Illuminaten?" u. s. w. (Gotha, 1790,) sagt

S. 33 in der Note:

Wenn man, von der engländischen Freimaurerei spricht,
sollte man darin drei Epochen deutlich unterscheiden, von welchen
die Letzte sich bei der Einführung des sehr mystischen
Chapter of the royal Archu (Royal- yfreh- Capitels) „anfängt,
dessen Zweck., in gewissem Sinne freilich, die höchste Charit
vu (LUbinnigkeit — unten den Artikel: Liebe!) „ist, nämlich
: alle Menschen in eine Heerde, unter dem grofsen — nicht
genannten — Seelenhirten, zu bringen." — Vergl. hierzu die
unten im Artikel: Juden, aus den „Kunsturkk.", n. A-, B. 1,
Abth. 2 S. 520—522, angeführte Stelle!

Die' handschriftlich in des Herausgebers Händen befindlichen
„Laws and Regulation for the Instruction
and governnient of the ho'ly Pioyal ArcJi Chapters''under
Sanction of the Grand Lodge of England, aecording
to the old Constitution j.revised, ameiided and app.rov-
ecl in the General Grand Chapter, at the Crown and
Anchor-Tavern, Strand/London, Ist April 1807" (Gesetze
und Satzungen in Bezug auf den Unterricht und die
Regierung der Pon der Grofsloge von England amtlich he-


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