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Verbesserungen ttnd Zusätze.
stätigten heiligen Royal-Ar ch-Capitel, sowie sie den alten
Constitutionen gemäfs sind, durchgesehen, perbessert
und genehmigt im allgemeinen Qrojscapitel, in dem
Gasthause zur Krone und zum Anker auf dem Strande
zu London, am 1. April 1807) haben folgenden Eingang
. •
„Die alte Masonei bestellt aus vier Graden, von denen der
Lehrlings -, der Gesellen- und der erhabene Meistergrad die drei
Ersten sind. Derjenige Bruder, der in diesen drei Graden gut
bewandert und sonst in der Mafse, als im Folgenden ausdrücklich
bestimmt wird, dazu geeignet ist, kann ausersehen werden
(is eligzble), um den Zutritt zum vierten Grade, dem heiligen
Royal-Arch, zu erhalten. Dieser Grad ist fürwahr erlauchter
, erhabener und wichtiger, als die vorhergehenden
. Er ist der Gipfel und die Vollendung ,(the summit and per-
fection) der alten Masonei. Unseren Gemüthern prägt er einen
festern Glauben ein an dasDaseyn einer höchsten Gottheit, bei
welcher kein Anfang von Tagen und kein Ende von Jahren
stattfindet, und erweckt in uns auf eine angemessene Art die
Ehrfurcht und Verehrung, die diesem heiligen Namen gebühret
. :— Wegen seiner Vorzüglichkeit hat dieser Grad unter
den Masonen die Benennung eines Capitels erhalten. Damit
dieser höchste Grad ausgespendet werden könne mit der Regel-
mäfsigkeit, Ordnung und Feierlichkeit, welche der erhabenen
Absicht entspricht, womit derselbe seit undenklichen Zeiten
ertheilt worden ist, als ein wesentlicher Bestandtheil der alten
Masonei, und 'als-die Vollendung und der Schlufsstein des schönen
Zehrgliedbaues ( the per fection and end ofthe beautiful System
), haben die vortrefflichen {excellerit) Masonen in der
Grofsloge von England, nachdem sie sich nach Mafsgabe der
alten Constitutionen gehörig versammlet haben und den Vorschriften
der Einsetzung gemäfs (constitutionallj) in ein allgemeines
Grofscapitei zusammengetreten sind, die Satzungen, die
zur Regierung desselben seit langer Zeit im Gebrauch waren,
sorgfältig gesammlet und durchgesehen, sodann aber dieselben
in nachstehender Mafse angenommen (adopted), dafs sie, mit
amtlicher Genehmigung (sanction) der Grofsloge, in die Bücher
(register) jeder gesetzformig eingesetzten (warranted) Loge
eingetragen werden und auf eine glaubhafte und entscheidende
Art {solemnly and finally) einen Theil der Gesetze und Satzungen
in Bezug auf die Regierung der Zunft ausmachen sollen.
Jede Loge, welche sich nicht genau hiernach achtet, hat die
Mifsbilügnng (censure) der Grofsloge zu gewärtigen und wird
sich der Gefahr aussetzen, dafs die briefliche Urkunde ihrer
Einsetzung (warrant) vernichtet werde (cancelhd)."
Die nun folgenden 12 Artikel enthalten nichts Be-
merkenswerthes, der 13te aber, welcher der letzte ist,
nebst dem Schlüsse, lautet so. —
Damit eine allgemeine Gleichförmigkeit in den Gebräuche?!
und Ceremonien der alten Masonei erhalten und ohne einige
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