Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., F 778,wm-2
Mossdorf, Friedrich [Hrsg.]
Encyclopädie der Freimaurerei: nebst Nachrichten über die damit in wirklicher oder vorgeblicher Beziehung stehenden geheimen Verbindungen; in alphabetischer Ordnung (H bis M)
Seite: 581
(PDF, 148 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hesse1824/0604
Verbesserungen und Zusätze. 581

Abänderung auf die Nachkommenschaft fortgepflanzt werde, *)
soll das Grofscapitel jährlich, im October, neun erfahrene i?o-
yal-yJrch-Masonen wählen. Wenn diese Wahl von derGrofs-
loge gebilligt worden: so sollen dieselben den Grofsbearnten
bei'm Besuche der Logen beistehen5 wobei sie sich indeis hinsichtlich
der innern Angelegenheiten einer Loge keine Entscheidung
, als Mitglieder, oder vermöge ihres Amts, anmafsen dürfen
; es müfste denn seyn, dafs die Mitglieder selbst sich über
irgend einen Punct der allgemeinen Gesetze des Ordens nicht
zu fassen vermöchten. Erfodeiiichen Falls haben sie über ihr
Verfahren dem Grofscapitel, oder dem hochwürdigen deputierten
Grofsmeister, Bericht abzustatten; worauf verfügt werden
wird, Was die Nothduxft erfodert.**

„Diese Gesetze und Satzungen sind als ein Theil der Vorschriften
und Befehle (orders) der Grofsloge zu betrachten, deren
schuldige Beachtung gemessenst eingeschärft wird. Auch
wird hierdurch befohlen, dafs sie den besonderen Gesetzen (b>ye~
latus) jeder Loge einverleibt werden sollen, damit sich Röthigen
Falls darauf bezogen werden könne."

Im „Free -Masons Calendar" vom J. 1814 wird der
Graf Möhra als Grand Surintendant prouincial des londoner
Grofscapitels vom Royal Arch, welches im J.
1813 183 besondere Capitel unter sich hatte, angegeben
. S. „Acta Latomorum", T. T, p. 123 Note!

Der englische Grofsmeister August J^riedrich Herzog
von Sussex äufserte in einem, dem Herausgeber zu Gesicht
gekommenen, amtlichen Schreiben an eine von
der Grofsloge zu London neuconstituirte deutsche Loge
vom 30. April 1817, woraus unten irn Artikel: Frankfurt
am Main, ein andres Bruchstück folgt, unter
andern:

,,Die Grofsloge erkennet,, neben den drei Prüfunggraden
{probationary degrees), den Orden vom Royal Ärch als die
Vollendung und Erfüllung (perfectzon and completion') des Mei-
stergrades an: es kann aber keine Versammlung dieses Ordens
ohne eine( eigends zu diesem Behuf ausgefertigte briefliche
Urkunde der Einsetzung \warrant or charter) gehalten
werden."

In der vom Professor Cliemin-Dupontes herausgegebenen
„Encyclöpedie maconn.", T. II 7 p. 202 —-204,
erzählt Bruder Neveu, Venerable de la Loge des Imitat
eurs d'Osi?*is. <—

*) S. auch, unten im Artikel: Meistee., die im vorletzten Abschnitte
aus „Frestorfs Illiistratioiis" übersetzte Anrede an den neu auf genommenen
Meister, und im Artikel: Meister vom Stuhl, Abschn. 2, die
erste allgem. Verordnung der englischen Grofsloge, sowie den Schluls
des Artikels: Gesetze! Zinm. des Herausg.


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