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Verbesserungen und Zusätze.
das J.ißaj, Nr. 65, unter der Anzeige
von der kurzen Biographie des Frei-
herm Adolph Knigge" (Hannover
*823)» 538—542, .-steht, sind die
hier bemerkten Numern 9 und 10 weg»
gelassen, dagegen aber einige andere,
nicht hierher gehörige, Schriften
ICnigge's angeführt worden.]
S* 191, Sp. a, vorletzte Z., nach: starken, setze hinzu: (deutlichen
) l
- — - b, Z. 6 v. unt., nach: rath, setze hinzu: und Ca*
nonicus|jjin Berlin, [geb. daselbst im J.
1737, gest. am 11. Juli 1798»]*
- 192, - a, - 6 v. unt., setze vor dem ] hinzu: allbekannt
aber: „Grata Repoa" u. s. w.] !
. —; - — - 14 v. unt., 1. S. 176, Sp. a, und S. iQo, Sp. b !
—, ist das ] zu streichen.
- 225, - b, - 19, streiche: nicht!
- 227, - a, - 15 v. u., setze hinzu: *)
*) Im Monat August 1825 verliefs Br.
Krause Presden und zog nach Güttingen
, wo er seitdem, als Privatdocent,
philosophische Vorlesungen hält.
Anm. des Herausg.
- 228» " b» - 7 v. unt., vor: Kheuze, setze ein [ hinzu!
~ 237, - — - 26, setze am Schlüsse hinzu: — YergL unten
den Artikel: Melesiino !]!
- 259, - a, - 20, vor: verfafste, setze hinzu: (nach An*
dern, z. B. in der „Encycl. maq.", T. I,
p. 294 sequ., vom Marquis de Lachet)/
240, - b, - 10, setze vor dem ] hinzu : und unten den Artikel
: Melesuso !
- 243, - a, - Ö, setze am Schlüsse hinzu: und unten den
Artikel: Melesino!
- — - b, Zwischen Z. 13 und 14 setze hinzu:
[Lakr>ma'rk's (the old), die alten Gränzsteine, oder
G-ränzlinien. Hierüber bemerkt Bruder Krause in den
„Kunsturkk", B. 2, Abth. 1, S. 426 — 428, in der Note
Folgendes, woraus aber hier einige Beweisstellen weggelassen
worden sind. —
„Da der Ausdruck: the old Landmarks, oder auch the old
Marks, sowol in dem neuenglischen Constitutionen - Buche, als
auch anderwärts, in verschiedenem Sinne gebraucht wird und
noch jetzt zum Vorwande der Geheimnifskrämerei dient; so ist
es nützlich, dessen Bedeutung zu kennen. — Mark heifst schon
im Angelsaxischen ein Zeichen, eine Fahne, eine Gränze; und
Landmark wird schon in „Philippus new world of words" erklärt
: 1) durchLandgränze, 2) als ein Zeichen für Schiffer, z.B.
ein Fels, Thurm, u. s. w., woran sie erkennen» in welcher
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