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tzung aus, es wäre denn, daß eines in formam prorvin-
tiae umgeſtaltet würde; ſonſt aber mochte es wohl ſeyn, daß
man darin eine Volkszählung, æονHνHνaροο, vornahm bei
Gelegenheit, wenn die Herrſchaft vom Vater auf den Sohn
übergieng, um aus der Bevölkerung zu ermeſſen, mit wel⸗
chen Streitkräften jeder zum Dienſte der Römer im Felde
zu erſcheinen hätte. Ein Verzeichniß ſolcher kleinen Kö—⸗
nige und Herrſcher in Aſien giebt uns, außer Appian dem
Alerandriner, Plutarch im Leben des Antonius¹), der, meiſt
in Geldnöthen, dieſe Freunde des römiſchen Volkes auszu⸗
beuten trefflich verſtanden, und das an ſich nicht üble Syſtem
zum Schlechteren vervollkommnet hat.
Während der langen Bürgerkriege kam der Cenſus außer
Uebung, bis Auguſtus ihn wieder ins Leben rief ²). Man
ſchlug ihm vor, da er allein den zerrütteten Staat zu ordnen
verzweifelte, Untercenſoren als Gehülfen, vermuthlich für
Rom allein, zu ernennen²). Nicht lange nach dem aleran—
driniſchen Kriege, in ſeinem ſechsten Conſulate, nahm er zu
Folge der ancyraniſchen Marmor den Cenſus in Rom vor.
Bald darauf, im ſiebenten Conſulate, ordnete er den locker
gewordenen Zuſtand Galliens, und erneuerte dort den Cen—
ſus*). Dann kam die Reihe an Italien und andere Länder ⁵).
So allmählig ging die von Auguſtus begonnene Herſtellung
der aus ihren Fugen gewichenen Verfaſſung vor. Hätten wir
aber auch dieſe hiſtoriſchen Belehrungen nicht, ſo müßte uns
von ſelbſt in die Augen fallen, daß die neu eingeführte
Schatzung nicht durch einen einzigen Befehl des Kaiſers, wie
man anzunehmen geneigt iſt (Leb. J. 1V. Kap. §. 32. S. 256),
gleichſam durch einen Zauberſchlag entſtanden ſey, wenn man
den Umfang des Reiches vom atlantiſchen Ocean bis an den
²¹²) Appian. IJ. c. Plutarch. in Anton. c. 61.
²) Sueton. in Aug. c. 37.
³) Dio Cass. L. LII. c. 21. 33.
*³) Dio, L. LIII. c. 22.
*³½) Dio, L. LV. c. 13.
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