Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., L 9646,m
Hug, Johann L.
Gutachten über das Leben Jesu, kritisch bearbeitet von Dr. David Friedrich Strauß (1. Band)
1840
Seite: 97
(PDF, 45 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Freiburg und der Oberrhein

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hug1840a/0097
— 97 —
Euphrat, und von den Ausmündungen der Donau ins
ſchwarze Meer bis Siena und die lybiſche Wüſte, und dann
an die Weitläufigkeit des Geſchäftes, jeden einzeln zu ver⸗
nehmen, in Anſchlag bringt.
Durch die fortgeſetzten Bemühungen in einer Reihe von
Jahren verſchaffte ſich der thätige Herrſcher einen Ueberblick
uͤber die Geſammtbevölkerung des römiſchen Reiches, die
Waffenmacht, die Einnahmsquellen und Ausgaben des Staa⸗
tes und den Vermögensſtand des erſchöpften Aerariums, ſo
daß er in einer Krankheit, von welcher zu geneſen er die
Hoffnung aufgab, einen Grundriß aller Staatskräfte des
ungeheuren Reiches, rationarium imperii, in Bereitſchaft
hatte, welchen er den zu ſich berufenen Magiſtraten und dem
Senate überreichte'). Als ihn Antonius Muſa gegen Er—
warten wieder hergeſtellt hatte, hörte er nicht auf an dieſer
wichtigen Ueberſicht nachbeſſernd zu arbeiten, und übergab
mit ſeinem Teſtamente dieſes eigenhändig von ihm geſchriebene
und vervollſtändigte Denkmal ſeiner Herrſchereinſicht und Thä⸗
tigkeit den Staatsgewalten als ein Vermächtniß?*).
Etwas ausführlicher als Andere hat Taritus den Inhalt
dieſer Staatsſchrift angegeben, deſſen Worte ich anführe:
Cum proferri libellum (Tiberius) recitarique jussit.
Opes sublicae continebantur; quantum civium socio-
rumque in armis quot classes, regna provinciae, tri-
buta et vectigalia, et necessitates et largitiones, quae
cuncta sua manu perscripserat Augustus etc. Annal.
Nach den Worten des Geſchichtſchreibers hat der Impera⸗
tor nicht nur quantum cirium, ſondern auch gewußt,
quantum sociorum in armis; quot regna, provinéiace,
tributa etc. Da er dieſen Gedanken lieb gewonnen, und
der Ausführung die Muße vieler Herrſcherjahre dargebracht

¹) Sucton. in Aug. c. 28. Dio, L. LlIII. c. 30.
²) Suct. Aug. am Ende. Dio, L. LVI. c. 33.
Hug, Gutachten.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hug1840a/0097