Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., L 9646,m
Hug, Johann L.
Gutachten über das Leben Jesu, kritisch bearbeitet von Dr. David Friedrich Strauß (1. Band)
1840
Seite: 121
(PDF, 45 MB)
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— 121 —

vernehmen wir zufällig, daß ein gewiſſer Zenodorus, der
einige Liegenſchaften im Hauran und am See Haule bis zum
Bergfuße des Antiliban beſaß, ſchon einige Zeit das Haus des
Lyfanias, Avαοιοιι πον, gepachtet hatte, und weil er,
um ſeine Einkünfte zu vermehren, mit dem Raubgeſindel im
Trachon ein Einverſtändniß unterhielt, und Theil am Ge⸗
winn nahm, auf Befehl des Kaiſers den Pacht aufgeben
mußte, und bald darauf ſtarb. Der Kaiſer trennte nun Hau⸗
ran und Trachon von Syrien, und verlieh ſie, um dem
Raubhandwerke ein Ende zu machen, an Herodes, wozu er
allerdings der rechte Mann war, und beſchenkte ihn über das
mit den kleinen, aber freundlichen Beſitzungen des Zenodorus
am See Haule bis Panium¹). Die Worte des Geſchicht⸗
ſchreibers, es habe Zenodorus das Haus des Lyſanias
in Pacht gehabt, ſcheinen anzuzeigen, daß dieſes Haus noch
beſtand, und weil ein Mündling vorhanden war, die Haus⸗
beſitzungen, ſey es nun vom Kaiſer, gemäß ſeiner Obervor⸗
mundſchaft, oder von der Familie auf Pacht ausgeliehen
wurden.
Nun aber näher zur Sache. Nach dem Tode des Zeno⸗
dorus hört die Benennung-Haus des Lyſanias auf, und
bald kommen die Beſitzungen des Lyſanias unter dem Namen
Tetrarchie des Lyſanias vor; zugleich taucht auch der
Name Abila und Abilene auf in der Eigenſchaft als ein
Fürſtenthum, in welcher Würde es bisher nicht erſchienen iſt.
Noch ein Schritt zur Sache ſelbſt. Die Eintheilung Palä⸗
ſtina's in Tetrarchien wurde erſt, als Herodes geſtorben war,
beliebt. Die Römer, vorſichtig in ihren Maßnehmungen,
ließen nicht gerne große Länderſtrecken in der Hand eines
Einzigen, der leicht übermächtig werden konnte. So theil⸗
ten ſie Galatien in vier Fürſtenthümer, indem ſie einen
Theil von Lycaonien dazu ſchlugen, um die Vierzahl vollſtän⸗

²) Jos. ant. XV. c. 10. μαμομποτο rον ον rον ονρνανι. Bell.
jud. L. I. c. 20 n. 1. νοαρανιιιον αιμιιι ι ιιενο ι ον⅓


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