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gehen könnte, man finde die Worte, er beſaß, was er nach
ſeinem Tode nicht beſitzen oder inne haben konnte „anſtößig,
ſo hätte eine andere Bedeutung des Wortes exrnoaro nicht
überſehen werden ſollen: sονονατπ heißt in der Sprache des
N. T. auch er erwarb, Apg. VIII. 20. und XXII. 28.
und ſo findet es ſich wieder bei klaſſiſchen Schriftſtellern,
Herodt. IHI. 98. r0» 0 xvoor . . . . 10⅓ͤ 10αι0
xcειονι Xenoph. Hieron. c. 1. sect. 13 . 6 e oærvri
Scν zrνταα, c. 8. sect. 1. &ιοια ròrsοα ec&ο ozro
rœ σοιαι τατπ 7αιτν. Man kann ſterbend erwerben, was
man im Leben nicht mehr beſitzen kann.
Jeſus vor Pilitus und Herodts.
—”M L E. 129. S. 539 — 555.)
§. 89. Wir wollen die Beſehdungen jedes einzelnen
Verſes einſtweilen als nicht geſchehen' betrachten, und dafür
die verſchiedenen Beſtandtheile der gerichllichen Verhandlung
vor Pilatus, die ſich in den Evangelien finden, zu einem⸗
Ganzen ordnen, und hintennach, ſo weit es vothig ſein wird,
die Einwendungen berichtigen.
Die drei Erſten erzählen, was außerhalb des Praͤtoriums
vorgieng; der Vierte weiß auch. Be rich t. von dein, was inner⸗
halb des Hauſes im Ger chtsſaale⸗ geſchehen iſt. Von jenen
offentlichen Vorgängen konute Jeber Kenniniß⸗ haben; dieſe
aber waren durch Forſchung und Erkundigungen am Hofe
des Statthalters von ſeinem Gefolge und von ſeinen Um⸗
gebungen aus dem Kriegerſtande zu erheben. Die zwifache
Oertlichkeit iſt durch das Geſetz und die jüdiſchen Satzungen⸗
bedingt. Joh. XVIII. 28. Wie nemlich ein Jude die Woh⸗
nung von Menſchen, die eine Vorhaut hatten, betrat, wurde
er unrein, und durfte das Pascha nicht mitfeiern, ſondern
wurde bis zur Mitte des folgenden Monates verſchobent
Num. IX. 6— 12.
Außerhalb des Prätoriums geſchah demnach die Anklage.
Luk. XXIII. 3. Derſelben zu Folge handelte es ſich allvor⸗
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