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die Idee der örtlichen Bewegungen derſelben zu Grunde: ſie
kommen und gehen.
Der Larzenſtich in die Seite Jeſu.
(§. 132. S. 595 — 604.)
§. 92. Die Angabe des Johannes: Es war beiläufig
die ſechste Stunde, XIX. 14, iſt eine Quelle von Mißver⸗
ſtändniſſen unter den alten und neuern Erklärern geworden.
Um die ſechste verurtheilt, und um die neunte Stunde todt,
iſt ein zu kurzer Zeitraum nach den bekannten Erfahrungen:
Viele lebten noch die Nacht über und ein Theil des folgenden
Tages. Man fiel nun auf die Vermuthung, Gott müßte
Jefu früher ſeinen Leiden entnommen haben. Origines war
meines Wiſſens der erſte, der ſich dieſer Meinung hingab.
Was die ſechste Stunde betrifſt, muß ich auf meinen §. 90
verweiſen. Halten wir uns nur den Abſchnitt Joh. XIX.
341 — 36 vor Augen.
Dieſe Erörterung gehörig vorzubereiten, muß ich leider
auf meine kritiſch⸗eregetiſche Bemerkungen über die Geſchichte
des Leidens und Todes Jeſu zurückkommen ¹). Bekanntlich
durften nach dem jüdiſchen Geſetze die Aufgehangenen nicht
länger am Pfahle gelaſſen werden als bis zum Untergang
der Sonne. Deutron. XXI. 22, 23. Dieſe Achtung er⸗
wieſen die Römer dem jüdiſchen Gefetz, oder, wenn wir lieber
wollen, dieſe Ruͤckſicht erwieſen ſie den Juden; ſie nahmen
die Hingerichteten vor Sonnenuntergang vom Krenze, brachen
ihnen aber vorerſt die Beine.
Das Brechen der Beine war eine befondere Art der Be⸗
ſtrafung, die nicht zur Kreuzigung gehörte, oder einen Be⸗
ſtandtheil derſelben ausmachte; Cicero würde nicht ermangelt
haben, dieſen Zug in ſein berühmtes Bild der Kreuzigung
des Gavius, bei welcher Verres Grauſamkeit mit Spott
1) Im öten Heft der Zeitſchriſt für das Erzbisthum.
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