Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., L 9646,m
Hug, Johann L.
Gutachten über das Leben Jesu, kritisch bearbeitet von Dr. David Friedrich Strauß (2. Band)
1844
Seite: 192
(PDF, 56 MB)
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zuſammenhäufte, aufzunehmen, um deſto lebhafter auf die
Gemüther der Richter und des Volkes zu wirken ¹). Dem
verſtorbenen Gemahl der Matrone zu Epheſus hätten die
Beine gebrochen werden müſſen, als er, um den geſtohlenen
Leichnams eines Mörders zu erſtatten, und den leer gewor⸗
denen Platz am Kreuze auszufuͤllen, dem Grabe entnommen
wurde²). Es war ſogar eine Vergünſtigung, um welche die
religiöſen Häupter der Juden bitten mußten: ſie baten den
Pilatus, daß den Hingerichteten die Beine zerſchlagen werden,
um ſie abzunehmen.“ Joh. XIX. 31.
Dieſe Zugabe knechtiſcher Beſtrafung hatten die Römer
für die Kreuzabnahme nicht etwa in der Abſicht einbedungen,
um die Sträflinge alſogleich zu tödten;-denn die Werkz euge
des Lebens blieben durch das Zerbrechen der Beine unbe⸗
ſchädigt. Hätten ſie die Römer auf der Stelle getödtet wiſſen
wollen, ſo waren ſie in den Künſten, dieſes zu bewerkſtelligen,
ſehr wohl erfahren. Das war alſo ihre Abſicht nicht. Viel⸗
mehr ſollte dem Urtheile Genüge geſchehen, und die Sträf⸗
linge, obwohl Abends vom Kreuze genommen, ſollten dennoch
ihre Leidenszeit erſtreken. Am Kreuze konnte man, wie ge⸗—
ſagt, auch noch des folgenden Tages leben. Die Unglück⸗
lichen wurden daher nur in einen unheilbaren Zuſtand ver⸗
ſetzt, und rettungslos ihren Angehörigen überlaſſen, um in
ihren Armen ein erſchreckliches Leben allmählig auszuſeufzen.
Jeſu lebte nicht mehr. Der letzte Athemzug des Ster⸗
benden, das brechende Aug, ſein auf die Bruſt herabſinkendes
Haupt, die Bläſſe des Todes hatte ihnen die Ueberzeugung
gegeben, er lebe nicht mehr; die Natur habe die Zeit ſeiner
Leiden abgekürzt, das Zerſchmettern der Beine habe keinen
Zweck mebr. Darum giengen ſie an ihm vorüber. Bald
aber trat ein Anderer hinzu, und gab ihm den Todesſtoß,
damit er zum Begräbniſſe abgeliefert werden könnte, und

1) Cic. orat. X. in Verr. c. 61 — 68.
2) Petron. c. CXI. p. 156 seq. Bipont.


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