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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/jolles1906/0092
— M -

&öq) als auf die Macht (Suvocjak;) achten. Denn der Staat
hat eine Aufgabe, und derjenige, der seine Aufgabe am
besten verrichtet, ist auch der „größte", ebenso wie wir
Hippokrates als Arzt „größer" nennen als einen Menschen
mit einem großen Körper. Aber selbst, wenn man nur
nach der Zahl urteilt, kann es doch nicht nach der zufälligen
Zahl (xojov tiXt^os) sein. Es können ja doch in
einem Staate sich eine Menge Sklaven, Metöken oder
Fremde befinden. Daher muss nach der Zahl von jenen,
die wirklich einen Teil des Staates bilden, aus denen der
Staat wie aus passenden Gliedern zusammengesetzt ist,
gerechnet werden. Ein Staat, der zwar viele Lohnarbeiter
, aber wenige Hopliten zu stellen vermag,
kann unmöglich groß sein, denn ein großer Staat ist
eben etwas anderes als ein Staat mit vielen Menschen
(no'küä.vd-ptöTLoq). Auch aus der Praxis wird es klar, dass
ein Staat mit zu vielen Menschen nur schwerlich oder
sogar unmöglich gute Gesetze haben kann. Bei den
Staaten wenigstens, welche gut (xaXto<;) regiert zu werden
scheinen, sehen wir nie, dass sie zügellos in Bezug auf
die Zahl sind. Dieses ist leicht erklärlich: ote yap vöjjlo?
Ta£is %'iq sozi, xal r/jv euvojuav avayxaipv eöta£tav elvat. 6
§e Xiav D7rspßaXXwv api$\xbq oo Sövaxai {Asrs'/stv ra£ea)C.

Hier sehen wir also, dass die erste quantitative Anordnung
einer begrenzten Zahl von Menschen auf einem
begrenzten Gebiet nur die Vorbedingung ist für eine
qualitative Ordnung, die gesetzliche.

Leider ist das Folgende etwas unbegreiflich:
'/dp §7] toöto §ovd[i£ü>s epyoy, YjTt? xcd töSs ow&yei tö Tcäv,
e7rsi iö *(s xocXöv sv K\'fjd-£i xod [isye^st slw-O-e ftveofrai. Siö
xai ttöXiv 77g usta [jlsyS'Ö-odc 6 Xs^elc opo? uTrdp/ei, taur/jv
elvat xaXXwxYjv avafxatov. Aristoteles scheint hier sagen
zu wollen, dass das Anordnen einer übergroßen Zahl


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