Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., R 7104,hm-1 Karl Theodor, Pfalz, Kurfürst; Efferen, Ferdinand von
Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister ... Fügen hiemit zu wissen, daß ob zwarn Weyland Unser Durchleuchtigster Chur-Vorfahrer Johann Wilhelm höchst-seeligen Andenckens allbereits unterm 7ten Martii 1709. eine gemessene gnädigste Verordnung im Druck ergehen lassen, wie es bey sich ergebenden Tods-Fällen mit dem Traueren gehalten werden solle, sothane Verordnung jedannoch Theils ohnbefolgt geblieben, Theils wegen Länge der Zeit in Vergessenheit, und also in Abgang gekommen ist, dergestalten, daß Wir solche anwiederum zu erneuren, von der ohnumgänglichen Nothwendigkeit zu seyn, gnädigst ermessen haben ...: Geben in Unserer Haupt- und Residenz-Stadt Mannheim den 9ten Junii 1758.]