http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_02/0004
Alfons Brauchte:
DIE LANDSCHAFT SCHRAMBERG
EINER DER LANDSTÄNDE SCHWÄBISCH-ÖSTERREICHS
Daß es sich bei der „Landschaft Schramberg" um
keinen geographischen, sondern um einen politisch
-historischen Begriff handelt, wird bereits
aus der Themenstellung deutlich. Die „Landschaft
Schramberg", so erstmals 1620 genannt,
war nämlich das Selbstverwaltungsorgan der
Untertanen in der österreichischen Lehensherrschaft
Schramberg.
Erzherzog Ferdinand II. von Österreich, ein Bruder
des Kaisers Maximilian II. und damals Graf
zu Tirol, erwarb 1583 die Herrschaft Schramberg
von den Herren Zott von Berneck, den
Erben des Rochus Merz von Staffelfelden. Bis
zum Preßburger Frieden 1805 bzw. bis 1806
gehörte Schramberg dann den Habsburgern.
Die Herrschaft wurde zunächst an Graf Wilhelm
von Zimmern (gestorben 1594) als Lehen
vergeben. Nach seinem Tod wurden bis 1608
Herrschaftsvögte eingesetzt, weil sich Ferdinand
für keinen neuen Lehensmann entscheiden
konnte. Er hatte Schramberg nämlich zuerst
dem Grafen Carl von Zollern, später aber seinem
zweiten Sohn aus der Ehe mit Philippine
Welser, Markgraf Karl von Burgau, versprochen.
Dieser erhielt sie dann auch 1608 zu seinen
übrigen Herrschaften in Schwäbisch-Österreich
(er residierte in Günzburg). Als er 1618 starb,
hatte bereits der Dreißigjährige Krieg begonnen
. Zu dieser Zeit waren auf der Burg Schramberg
wieder österreichische Burgvögte, sie
stand also erneut direkt unter der Landesherrschaft
in Tirol.
Um jene Zeit gab es, was wenig bekannt ist, drei
Habsburg-Linien, außer der deutschen und spanischen
auch die in Tirol. Diese Erzherzöge
residierten von 1564 bis 1665 in Innsbruck.
Machtpolitisch sehr schwach, war Tirol in
Kriegszeiten auf den Schutz kaiserlicher, spanischer
und ligistischer Truppen angewiesen. Leider
kümmerten sich die anderen Habsburger,
vor allem bei den Friedensverhandlungen bis
1648, wenig um die Inhaber der Vorlande, nämlich
die verwitwete Erzherzogin Claudia, Markgräfin
von Mantua-Gonzaga, mit ihrem unfähigen
Sohn Ferdinand Carl (1646/62), mit dessen
Bruder Sigismund die Linie 1665 ausstarb. Man
muß diese Zusammenhänge kennen, um zu
verstehen, warum die Habsburger die „Wacht
am Rhein" damals so wenig wahrgenommen
und auf den Besitz im Elsaß, der zu den Vorlanden
gehörte, verzichtet haben. 1648, kurz vor
dem Friedensschluß, erwarb Freiherr Hans
Friedrich von Bissingen und Nippenburg
Schramberg als Pfandherrschaft, die nach dem
kurzen Zwischenspiel des Grafen Hamilton
(1692-1695) in ein Kunkellehen, eine auch
über Töchter vererbbare Lehenschaft, verwandelt
wurde. Bis zum Ende des Reiches aber
blieb Österreich Landesherr über Schramberg.
Die im Urbar genannten herrschaftlichen Rechte
wurden auf Österreich und die Bissingen
aufgeteilt. Österreich behielt vor allem das Ap-
pelationsrecht und die Reisen, also das Recht
zur Aushebung von Militär und zum Einzug von
Kriegssteuern.
Wenn hier von der „Landschaft Schramberg"
gesprochen wird, dann müssen erst die Verhältnisse
in „Schwäbisch-Österreich" und den Vorlanden
, zu denen Schramberg gehörte, dargestellt
werden. Daraus lassen sich dann die Aufgaben
der Landschaft ableiten.
Schwäbisch-Österreich (1648 - 1805) ►
4
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_02/0004