Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_03/0037
Schiltacher Floßzoll (1591, Auszug)

Holz kommt aus den
Waldungen

in den Fluß

gebracht durch
floßberechtigte
Flößer aus

Zoll in Kreuzer
je 100 Stück

Lehengericht

Schiltach

Schiltach

8

Schramberg,
Sulgau

Schiltach

Schramberg

16

ren Kinzig mit dem alten Zoll durchkommen.
Rochus Merz hatte sich ebenfalls bemüht, für
seine Schramberger Schiffer dieselbe Vergünstigung
herauszuschlagen.

Doch offenbar stand er bei Herzog Christoph
nicht in sonderlicher Gunst, denn seine Bitte
wurde abschlägig beschieden. (Man nimmt an,
daß der Herzog Rochus Merz gram war wegen
eines Tauschgeschäftes, bei dem sich Christoph
betrogen fühlte.) In der darüber ausgestellten
Urkunde vom 23- Juni 1558 heißt es: „... zum
dritten alß er Mertz umb Befreyung der Zoll
gebeten ist abgeredt, daß es bei Seiner Fürstl.
Gnaden Zollfreyheit bleiben soll, (d.h. beim
Erhöhungsprivileg!)..." Der württembergisch-
schrambergische Zollstreit war da!
Rochus Merz muß die Schwachstellen (wie
oben schon angeführt) der württembergischen
Rechtsposition wohl nicht erkannt haben —
jedenfalls teilte er seinen Schramberger Schiffern
das Scheitern seiner Verhandlungen mit,
ohne selbst Einspruch zu erheben.
Die Schramberger Schiffer dagegen weigerten
sich beharrlich, dem württembergischen Zoller
zu Schiltach den neuen Zoll zu bezahlen, und als
die Streitigkeiten zunahmen, stellten sie bis zu
Beginn der 60er Jahre das Flößen ein. Bei der
Wiederaufnahme begann der Streit von neuem,
der württembergische Zoller sperrte die Weiterfahrt
und „verhaftete" (beschlagnahmte) drei
Flöße.

Die einschneidenden Gegenmaßnahmen von
Seiten der Schramberger Herrschaft kamen aber
nicht mehr von Rochus Merz, der 1563 verstorben
war, sondern, wie der (württembergische)
Hornberger Vogt Michael Greß am 8. Juli 1569
notierte, von einer „gebietenden Frau": „Anna

Mertzin geb. Babstin von Rottersdorf, wittib".
Die streitbare Witwe des Rochus Merz und ihr
rechtskundiger Schwager (und Berater) Sebastian
Zott verschärften zunächst das Verbot,
zwischen Martini und Georgii zu flößen. Den
Schramberger Schiffern wurde sogar verboten,
die Schiltach vor Georgii zu „räumen", was
einen besonders schweren Eingriff in den Floßbetrieb
bedeutete. In vielen Jahren war es nämlich
nur zur Zeit der Schneeschmelze möglich,
auf der Schiltach zu flößen, weil dann über
einen längeren Zeitraum ein gleichmäßig hoher
Wasserstand anhielt. Auf der Schiltach wurden
die Martini-Georgii-Fristen nie genau eingehalten
; man konnte es auch nicht. Man mußte
nämlich sein Holz im Frühjahr rechtzeitig in
den Sägemühlen im Kinzigtal anliefern, um
überhaupt noch an die Reihe zu kommen.

Der Floßbetrieb war nun so gestört, daß der
Hornberger Untervogt und der Schramberger
Obervogt zu Verhandlungen zusammentraten.
(Die Schramberger wollten auch ihre „verhafteten
" Flöße wieder freibekommen.) Jetzt erst
machten die Schramberger geltend, daß das
württembergische Privileg sich ja gar nicht auf
die Kinzig beziehe. Auch müsse die Zustimmung
der Kurfürsten zum Privileg eingeholt
werden. Außerdem sei es unbillig, die Schramberger
anders zu behandeln als die Fürstenber-
ger, denen der neue Zoll nachgelassen worden
sei. Denn es war nach damaligem Recht strikt
untersagt, bei Zollerhöhungen Ausnahmen zu
machen.

Der Hornberger berief sich auf die Abmachung
mit Rochus Merz vom 23. Juli 1558, nach der
die Rechtsgültigkeit der Zollerhöhung für
Schramberg feststehe. Er behauptete auch, die

37


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_03/0037