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dabei auf die Tatsache hin, daß die Kirchen in
keiner Brandversicherung seien. Außerdem sei
es in früheren Jahren, vor allem in Kriegszeiten,
von Vorteil gewesen, daß die Vogtei bei Getreidelieferungen
habe aushelfen können, vor allem
bei Kontributionen und Brandschatzungen. Bei
Verhandlungen könnten große Kosten vermieden
werden. Bei einer Verteilung würde aber
jede Gemeinde ihr Kapital im eigenen Bezirk
haben. Den Geistlichen würde sehr wahrscheinlich
, besonders in den Landorten, ihre Besoldung
nicht richtig und rechtzeitig ausbezahlt.
Schramberg selbst würden dann auch mehr Aufgaben
zugeteilt als bisher. Noch am Sitzungstag
berichtete der Gemeinderat an das Oberamt,
daß die versammelten kirchlichen und weltlichen
Vorsteher dafür dankten, daß die Aufstellung
eines Stiftungsrats bewilligt werde. Sie
würden nicht nur die Vorteile der Stiftung selbst
erkennen, sondern auch die für die ländlichen
Gemeinden und bäten deshalb, den an diesem
Tag aufgestellten Stiftungsrat zu bestätigen und
die Rechnungen zu überreichen, damit die Räte
in die Art der Verwaltung Einsicht bekämen.
Sofort schrieb darauf das Oberamt an Stiftungsverwalter
Klumpp, die letzten Kastenrechnungen
zur Einsicht herauszugeben, aber dieser
zögerte damit und verlangte, daß zunächst die
Regierung des Schwarzwaldkreises in Reutlingen
über die Bildung des Stiftungsrats entscheiden
müsse.
Das Gemeinschaftliche Oberamt richtete am 7.
Januar 1824 ein Schreiben an alle fünf Amtsorte,
in dem eine Stellungnahme zum Erlaß wegen
der Auflösung angefordert wurde, vor allem
sollten die besonderen Verhältnisse von Lackendorf
und Tennenbronn erläutert werden.
Klumpp gab nun doch die Rechnungen heraus
und legte dar, daß die Pfarrei Tennenbronn (seit
1787 bestand auch in der Gemeinde „Katholisch
Tennenbronn" eine katholische Pfarrei!)
jährlich einen Besoldungsbeitrag von 240 Gulden
sowie Jahrtagsgebühren von 5 Gulden 12
Kreuzer und für den dortigen Lehrer 45 Gulden
erhalten habe, dazu an Almosenfrucht 4 Scheffel
4 Sester. In Lackendorf müsse die Kirche (Kapelle
) unterhalten und müßten alle Kultbedürfnisse
befriedigt werden. Dazu erhalte der Pfarrer
von Stetten (1821 war Lackendorf von Mariazell
an Stetten übergeben worden!) die Besoldung
für Lackendorf. Dies waren Ansprüche
aus dem Kastenvermögen.
Von den angeschriebenen Gemeinden protestierte
nur Mariazell gegen die Einrichtung
des Stiftungsrates und beharrte auf der Auflösung
. Vergeblich versuchte Pfarrer Auber von
Sulgen, die Mariazeller umzustimmen. Diese
mußten sich aber bald darauf der Mehrheit fügen
. Die Kreisregierung hätte anscheinend lieber
einer Auflösung zugestimmt, verlangte dann
aber noch im Juni 1824 eine schnelle Aufstellung
des Stiftungsrates. Dieser sollte unter dem
gemeinsamen Vorsitz des Oberamtmanns und
des Dekans des Landkapitels Oberndorf stehen.
In den Rat seien die Amtsdeputierten (sie entsprechen
den heutigen Kreistagsabgeordneten),
nämlich die Schultheißen — Schramberg und
Lauterbach hatten noch einen zweiten Deputierten
— zu berufen. Lackendorf und Tennenbronn
seien nicht beizuziehen, da diese Orte
keine „Verbrüderungsgemeinschaft" anzusprechen
hätten, sondern nur „nutzbare Servituten
auf den Fonds der Kastenvogtei" besäßen. Der
Stiftungsverwalter hatte ebenfalls Sitz und
Stimme im Stiftungsrat.
. Aus dieser Zusammenstellung ist zu ersehen,
daß die fünf Ortsgeistlichen nicht im Stiftungsrat
vertreten waren.
In der Folge waren Stiftungspfleger: Lorenz
Kräutle von 1825 bis zu seinem Tod 1854, dann
Franz Bender. Letzter Stiftungsverwalter war
der erste Schramberger Stadtschultheiß und frühere
Hüttenverwalter (Hammerwerk) German
Waller (1823-97).
Mit der Bestimmung, daß die Geistlichen nicht
Mitglieder des Stiftungsrates sein durften, konnten
sich diese jahrzehntelang nicht abfinden,
zumal zu Anfang gleich zwei evangelische Mitglieder
im Rat waren, nämlich Stiftungsverwalter
Klumpp und der Schramberger Amtmann
Karl Ludwig Harprecht. Sie richteten deshalb
immer wieder Eingaben an die zuständigen höheren
Stellen, um die gewünschten Sitze im
Stiftungsrat zu erhalten. Aber schon 1831 bestimmte
die Kreisregierung, daß man sich an die
ausdrücklichen Bestimmungen des Verwaltungsedikts
von 1823 zu halten habe.
1844 wurde die Frage der Auflösung erneut
aufgegriffen, und zwar baten diesmal die Landgemeinden
darum. Sie beanstandeten, daß bisher
Schramberg allein soviel aus der Stiftung
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