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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_06/0013
sind abzulösen 5 Malter Veesen und 2 Malter
Haber mit 63 fl, dazu aus dem Zehnten der
unteren Kirche zu Schwenningen 40 fl für jährlich
4 Malter Veesen; für den Murershof in
Schwenningen sind 20 fl abzulösen, für ein Viertel
des Zehnten in Leidringen und Bickelsberg
sind (zusammen mit den Bruderskindern) 400
Pfund Heller abzulösen; für den Kohlhof zu
Schwenningen, ein Dritteil des Zehnten der niederen
Kirche, die Auwiese und den Ringenlochwald
sind 700 Pfund Heller abzulösen. Auch der
Lauter- und Sulzbach werden bei den Ablösungen
genannt. Ausführlich und namentlich werden
dann über 300 Leibeigene aufgeführt, woraus
entnommen werden kann, wie weitverzweigt
damals die Leute verheiratet waren. Genannt
werden auch ausstehende Schulden, wie
das Ölgeld in Gengenbach, dann ein Viertel der
Lehenschaft der Kirche zu Stetten bei Haigerloch
, ein Halbteil der niederen Kirche Schwenningen
(die andere Hälfte gehörte Aigelwarts
Kindern), das gleiche bei der oberen Kirche
(hier gehörten die anderen Teile dem Kloster St.
Georgen und den Vettern auf dem Ramstein),
ein Halbteil der Kirche Lauterbach (der andere
Teil gehörte der Schwägerin Eis von Falkenstein,
der auch Konrads Anteil verpfändet war). All
dieser Besitz mit sämtlichen besonders aufgeführten
Rechten (über 25 sind einzeln genannt)
gehörten in diesen Verkauf. Der Besitz war Eigentum
(Allod) mit Ausnahme der Vogtei über
das Kloster St. Georgen, die Lehen des Heiligen
Römischen Reiches war, sowie des Dorfes
Schwenningen, das als Lehen dem Grafen von
Fürstenberg gehörte.

Der Kaufpreis für den Besitz und die Lehen
Konrads von Falkenstein, der keine Söhne hatte,
bestand in einem jährlichen Leibgeding von 300
Gulden. Graf Ludwig von Württemberg übernahm
dazu alle Schulden Konrads bei den Herren
von Neuneck, doch wurden dafür am Leibgeding
5 Prozent abgezogen.
Der Verkauf der einen Hälfte aus dem Besitz der
Falkenstein-Linie gab Anlaß zu einem mehrjährigen
Streit zwischen Konrad und seinen Neffen,
vor allem dem ältesten, Jakob, der seinen Onkel
auf der unteren Burg Falkenstein festnahm, aber
bei dem Versuch der Eroberung der oberen
Falkensteinburg von Konrads tapferer Tochter,
die mit Fug von Bergfelden verheiratet war,
abgewiesen wurde. Vor Gericht unterlag Jakob

seinem Onkel und dem Grafen von Württemberg
. Die dadurch erlittenen finanziellen Verluste
zwangen Jakob 1449 sein Herrschaftsviertel
, auch für seine Brüder, ebenfalls an den Grafen
von Württemberg zu verkaufen. Über diese
Streitigkeiten ist ausführlich in dem Aufsatz „Ruinen
, einst wehrhafte Burgen" berichtet worden.
In dem Kaufvertrag vom 16. August 1449, den
die Brüder Jakob und Wilhelm, gleichzeitig für
ihren noch unmündigen Bruder Hans (Johann
VII.) - der Bruder Konrad VII. war bereits gestorben
— mit dem Württemberger abschlössen,
sind die einzelnen Besitzteile nicht in der Ausführlichkeit
zusammengestellt wie 1444, doch
ist mit Sicherheit anzunehmen, daß es die zugehörigen
Halbteile waren, die bereits Konrad
(VI.) verkauft hatte. Erwähnt werden lediglich
die Pfandschaften an die Mutter Eis von Falkenstein
und den Stiefvater Brun von Kürneck, der
Anteil an der Vogtei St. Georgen und das Fürsten-
bergische Lehen Schwenningen. Der Kaufpreis
betrug 2100 Rheinische Gulden, die wohl größtenteils
zur Schuldenbezahlung benötigt wurden
. Graf Ludwig hatte auch für die standesgemäße
Versorgung von Jakobs Geschwistern zu
sorgen, dem Deutschordensherrn Wilhelm, dem
Johanniter Johann und der Klosterfrau Beatrix
im Villinger Bickenkloster.
Über den Verkauf der Herrschaft Ramstein an
Hans von Rechberg und seine zweite Frau, Gräfin
Elisabeth von Werdenberg-Sargans, bestehen
lediglich Vermutungen, da die Urkunde, die eigentlich
im Besitz der Grafen von Bissingen sein
müßte, nicht aufzufinden ist. Als Verkaufsjahr
wird 1447 angenommen, da damals Hans von
Rechberg seine Herrschaften Gammertingen
und Hertingen an Württemberg verkaufte. Aus
der Herrschaft Ramstein entstand dann die Herrschaft
Schramberg, deren Grenzsteine heute
noch den Ramsteiner Widder im Wappen tragen
. Ob Ramstein jedoch aus dem altdeutschen
Wort „rammo" = Widder herzuleiten ist oder
aber von „Rabenstein" (vgl. Homburg aus Hohenburg
, Hamburg aus Hagenburg usw.), läßt
sich wohl nicht mehr klären.
Mit dem Verkauf der Herrschaften Falkenstein
und Ramstein war aber die Geschichte der Falkensteiner
im Schramberger Raum noch längst
nicht zu Ende. Die Ramsteiner Linie scheint
allerdings mit Conrad (X.), der ein Urenkel Ege-
nolfs I. war und 1480 letztmals urkundet, ausge-

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