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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_07/0006
also „Schweiger" im Dienst seines Stabs. Im Urbar
1547 wird der Hof wie folgt beschrieben:
„Von des Schwaigers Lehen, so Andres Sutor inn
hat, drey Pfund Heller, zwölf Fürtel Habern,
Eilffthalbe (=10 1/2) Schilling Heller für drey
Saum Heus, zwölff Herbst Hüener (Hühner, die
zu Martini geliefert wurden), drey Faßnacht

Hennen (wurden an den Fasnacht geliefert) und
drey Fälle, man sterb oder gebs sonst von Händen
, ist Schilteck Zins." (Bei der Hofübergabe,
sowohl beim Tod des Vorgängers wie auch bei
Kauf, Tausch usw. waren die drei wertvollsten
Stück Vieh an den Grundherren zu liefern.)
„Thut: Gelt 2 Gulden 3 Batzen 11 Heller; Haber
12 Fürtel (oder Sester), Hühner 12, Hennen 3,
Fäll 3. - Gibt jetzt Andreas Sutor, im Schramber-
ger Thal; gibt jetzt Martin Cammerer".

Wie aus dem Urbar (1547) zu ersehen ist, gehörte
dieser Hof (bis 1496) zur Herrschaft Schilteck
(„Schilteggisch Zins"). Von dem älteren Lagerbuch
(1526), das beim Übergang der Herrschaft
von Hans von Rechberg dem Jüngeren an seinen
Schwager Hans von Landenberg (1526) niedergeschrieben
wurde, ist ein Auszug der Schilteckgüter
mit acht Höfen enthalten. Danach gehörten
die vier Schramberger Höfe südlich der Burg
Schilteck sowie der Bühl-, der Finsterbach- und
der Imbrandhof, ferner Höfe auf der Heuwies, im
Göttelbach, in Sulgen und Aichhalden zur Herrschaft
Schilteck. 1526 wird der Schweigerhof so
beschrieben: „Zins und Gült zu Schiltegg gehörend
", ernewert Dornstag nach Dionisy anno
1526, im Beysein einer ganzen Gemaindt: ....
Item Marten Hans git Jerlich von des Sweigers
Lehen 3 Pfund Heller, 12 Sestern Habern, 3 Som
Höwz (= Heu), 12 Hörbst Hüner, 3 Faßnacht
Hennen oder (je) 3 Blapert darfür und 3 Väll."
Dies entspricht bei Anrechnung von Naturalabgaben
in Geld der Batzenwährung im Urbar.
Beim Nachbarhof ist 1526 ein Cunrat Sutor als
Lehenträger angegeben, wahrscheinlich der Vater
des Andreas Sutor von 1547 auf dem Schweigerhof
.

Einige Jahrzehnte später wurde folgender Eintrag
beigefügt:

„Diß Lehen ist der Kirchen uf der Gandt ( =
Konkurs des Lehenträgers) umb 300 fl (Gulden)
Hauptguth (Schuldkapital) verstehen bliben (=
überlassen worden), und heimgefallen (die Kirche
als Hauptgläubiger behielt den Hof) und gibt

die Kirch den Grundzinß (die Kirche im Tal gab
jährlich den obengenannten Grundzins an den
Grundherren), und dieweil das Lehen solchen
Zins nit ertragen mag (der Grundzins war zu
hoch angesetzt), wird solches, nach gestalt der
Sachen, mit vorweisenden Dingen der Oberkeit
verliehen, und ist in anno 80 (= 1580) dem
Obervogt uffm Schramberg, Caspar Raifflin,
vergundt worden." (Der Hof wurde also vom
Obervogt und nicht von der Kirche bewirtschaftet
.) — „Ist ein Haylig Gut, demselben an einer
Ganth zugefallen, und hat jezo Bestandweis innen
umb unbesetzen Bestand-Zinnß Hanns Cammerer
, zuvor sein Vatter Martin Cammerer." (Unbesetzter
Bestandzins = nicht dauernd festgelegter
Pachtzins.)

Die Grenzen des Schweigerhofs verliefen im
Norden entlang dem Höflebach bis zur Einmündung
in die Schiltach und auf der anderen Seite
hinauf in gerader Linie bis zum Herrschaftswald,
im Süden von Westen her in gerader Linie herunter
zum „Badischen Hof, diesen einschließend,
und auf der Ostseite ebenfalls gerade hinauf bis
zum Wald. Das Hofgebäude stand an der Stelle
des heute „Schindeldeckerhof' genannten Gebäudes
.

Lehensträger war um 1547 und danach zuerst
Andreas Sutor (lat. sutor = Schuster, daraus der
Familienname Sauter), dann Martin Cammer er
und dessen Sohn Hans. 1578 steht in den Amtsrechnungen
: „Lorenz Pfundstein, so uff einem
gemieteten Lehen." Inzwischen war nämlich der
Hof in den Besitz der Kirchenstiftung Schramberg
gekommen, weil Hans Cammerer Konkurs
gemacht hatte und der Hof von der Kirche als
Hauptgläubigerin (Schuld 300 fl) übernommen
werden mußte. Weil Kirche und Pächter den
geforderten Boden- und Schuldzins nicht erwirtschaften
konnten, gab die Kirche den Hof an den
Grundherren zur Bewirtschaftung (1580), der
den Hof an seinen Obervogt Caspar Raifflin weitergab
. Das Gut blieb aber weiterhin im Besitz
der Kirche. 1649, also nach Beendigung des
Dreißigjährigen Krieges, während dessen wohl
noch die Obervögte den Hof Umtrieben, gab
nach einer im Stadtarchiv liegenden Urkunde
der neue Grundherr „Freiherr Hans Friedrich
Freiherr von Bissingen zu Grundsheim und Willenhofen
(zwei Orte beim Federsee, die der
Bissingen als Mitgift seiner Gattin Kunigunde
von Nippenburg erhalten hatte), Pfandherr der

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