http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_07/0017
renden Abgaben der Gemeinde und ihrer Angehörigen
nach dem 30jährigen Durchschnittswert
im zwanzigfachen Betrag abzulösen.
Jeder konnte nun seine Verpflichtungen sofort
bei der Gemeinde ablösen oder aber seine jährlichen
Abgaben weiterzahlen, nun aber an die
Gemeinde, und zwar solange, bis er das Geld
hatte, abzulösen. Doch es gab in den folgenden
Jahren sowohl für die Gemeinden als auch die
einzelnen Bewohner noch erhebliche finanzielle
Schwierigkeiten. Erst 1851 war diese Ablösung
größtenteils abgeschlossen. Völlig zum Abschluß
konnte die Zehntablösung erst im Jahre
1871 gebracht werden.
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