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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/kraez_07/0020
Da die Kinder von den Höfen, die heute zur
Gemeinde Hardt gehören, im Winter oft wegen
Schneeverwehungen nicht zum Unterricht erscheinen
konnten, kämpften die Hardter um die
Einrichtung einer Filialschule, die ihnen schließlich
1797 genehmigt wurde. Heftig, aber vergeblich
, wehrte sich dagegen der Mariazeller Schulmeister
King, denn ihm ging dadurch Schulgeld
verloren. Die Eltern mußten vierteljährlich 12
Kreuzer (X) Schulgeld pro Kind bezahlen. An
kalten Tagen brachten die Kinder das Brennholz
für den Ofen in der Schulstube mit. Den armen
Kindern erließ die Heiligenfabrik das Schulgeld
und beschaffte ihnen sogar die Schulbücher.
Dem Lehrer stellte sie die notwendigen Lehrbücher
zur Verfügung.

Übersicht über die Fächer der Normalschule

Werktagsschule Sonntagsschule

(7- 14jährige) (14-22jährige)

Religion Christenlehre

Moral- und Sittenlehre

Kirchengesang

Buchstabieren

Syllabieren

Zusammenhängendes Lesen
Einfaches Rechnen

Die Schule unter
württembergischer Herrschaft

Im Zuge der napoleonischen Neuordnung kam
Mariazell mit der bisherigen Herrschaft Schram-
berg 1805 zu Württemberg. Die Schulen blieben
nach Konfessionen getrennt. Für die Schulen in
den neuen katholischen Landesteilen war nun
der Königliche Katholische Rat in Ellwangen
zuständig. In einem Organisationsreskript,
einem Erlaß aus dem Jahre 1805, stellte dieser
Rat die Schulordnung auf eine feste Grundlage.
So wurde die siebenjährige Schulpflicht vom
7.-14. Lebensjahr festgesetzt. Die l4-22jähri-
gen mußten die Sonntagsschule nach dem
Hauptgottesdienst besuchen. Schulversäumnise
wurden nun streng geahndet: Beim ersten unentschuldigten
Fehlen des Kindes zahlten die
Eltern 3, das zweite Mal 6 und das dritte Mal 12
Kreuzer. Die Sonntagsschulbesucher zahlten bei
unentschuldigten Versäumnissen das Doppelte
dieses Ansatzes.

Die Heiligenfabrik ließ das Strafgeld einziehen,

mußte es aber für Schulzwecke verwenden. Um
diese Versäumnisse registrieren zu können, wurden
die Lehrer verpflichtet, Kataloge, also eine
Art Klassenbücher, anzulegen. Der Ortspfarrer
hatte darauf zu achten, daß der Lehrer die
Versäumnisse genau eintrug.
Immer wieder wurden Lehrer vom Hof gejagt,
wenn sie das Schulgeld kassieren wollten. Daher
wurde diese Aufgabe später dem Stabsvogt, nach
Einführung der württembergischen Gemeindeverfassung
dem Schultheißen übertragen.
Der Mesnerdienst solle, so das Reskript, weiter
mit dem Schuldienst kombiniert werden, um so
das mäßige Einkommen des Schulmeisters zu
ergänzen. Der Vorbehalt, daß der Schuldienst in
keinem Fall durch Kirchgang, Beerdigungen
oder Hochzeiten gestört werden dürfe, war aber
in der Praxis kaum durchzusetzen.

Ihre Lehrer

Ein fest angestellter, definitiver Lehrer mußte
eine Ausbildung und Prüfung bei einem erfahrenen
Normallehrer in Rottenburg, Freiburg oder
Rottweil nachweisen können, ehe er als unständiger
Lehrer oder Provisor, oft an seiner Heimatschule
, Berufserfahrung sammeln konnte. Danach
bewarb er sich beim Grafen von Bissingen
um eine ständige Anstellung. Der Graf übte in
der früheren Herrschaft Schramberg auch nach
1805 noch das Patronatsrecht aus. Dazu gehörte
nicht nur die Ernennung des Pfarrers, sondern
auch die Nominierung des Lehrers, von der der
Graf z.B. 1897 bei der Bestellung von Heinrich
Schwaibold nach Mariazell Gebrauch machte.
Im Laufe des 19- Jahrhunderts kümmerte sich
der württembergische Staat verstärkt um die
Ausbildung der Volksschullehrer. Es wurden
konfessionell getrennte Lehrerseminare eingerichtet
, so etwa in Saulgau 1879. Die ersten
Kinder aus Mariazell, die dieses Seminar, übrigens
gleich nach Abschluß ihrer sieben Volksschuljahre
, besuchten, waren die Söhne Karl und
German des Schulmeisters Butz.
Maßgeblich für die Ernennung zum ständigen
Lehrer waren nicht allein die pädagogischen
Fähigkeiten des Kandidaten. Er mußte den Kirchenchor
leiten können und hatte bis 1824 Vorsänger
beim Gottesdienst zu sein. Eine Orgel
bewilligte die kombinierte Kirchenstiftung den
Mariazellern nämlich erst in diesem Jahr. Der
Schulmeister mußte nun neben dem Mesner-

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